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Teiluhngserklärung gültig ausschluss von Fenstern?

Dies ist eine Diskussion zu Teiluhngserklärung gültig ausschluss von Fenstern? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 10:42
Boardneuling
 
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Teiluhngserklärung gültig ausschluss von Fenstern?

Folgender Fall:

Eigentümer E besitzt eine vermietete Eigentumswohnung. Die Dachfenster der Wohnung sind marode und müssten ausgetauscht werden. Die Scheiben sind blind und das Holz marode. Laut gesetzlicher Regelung gehören Dachfenster zur äußeren Hülle des Gebäudes und sind somit der Gemeinschaft zugeschrieben, die dann auch für die Instandhaltung aufkommen müsste.
Die Teilungserklärung aus dem Jahr 1983 hat aber jegliche Instandhaltungskosten bzgl. der Fenster, Glas, Scheiben etc. dem Eigentümer der Wohnung zugeschrieben.

Frage: Ist das so gültig? Kann man das einfach auf den Eigentümer ummüntzen?
Oder hat Eigentümer E die Möglichkeit dennoch die Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen?
Lohnt evtl. ein Rechtstreit?

Danke für eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 10:57
V.I.P.
 
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AW: Teiluhngserklärung gültig ausschluss von Fenstern?

Die Teilungserklärung ist "gülrig"! Die Fenster gehören zwar zum Gemeinschaftseigentumg, Reparaturkosten gehen aber zu Kasten des Sondereigentümers.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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