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Teilhaber möchte investieren, aber nicht in Erscheinung treten

Dies ist eine Diskussion zu Teilhaber möchte investieren, aber nicht in Erscheinung treten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.09.2009, 11:50
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Question Teilhaber möchte investieren, aber nicht in Erscheinung treten

Mal angenommen, jemand möchte eine Firma gründen, die Immobilien als Kapitalanlage kauft und vermietet. Welche Gesellschaftsform wäre hier am Geeignetsten?

In der Planungsphase der Firmengründung, meldet sich angenommen ein Mensch, der hohe Millionenbeträge in die Firma investieren möchte. Dafür möchte er eine prozentuale Beteiligung. Angenommen, dieser Mensch möchte nicht in Erscheinung treten. Gibt es für diese Konstellation Vorbehalte? Ist es möglich und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Muss ein Geldgeber nicht immer offengelegt werden? Müssen die Investitionen in die Firma in irgendeiner Weise versteuert werden oder wäre es in diesem konstruierten Fall egal, weil das Geld sofort wieder investiert wird?

Wie kann dieser Geldgeber am Gewinn prozentual beteiligt werden, wenn er nicht in Erscheinung treten will?

Gespannte Grüße
fary
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 15:02
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AW: Teilhaber möchte investieren, aber nicht in Erscheinung treten

Es gibt immer die Möglichkeit der stillen Teilhaberschaft.
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