Dies ist eine Diskussion zu Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? 15 Eigentümer eines Garagengrundstücks mit 15 Garagen. Jeder hat 1/15 Teileigentum am Grundstück mit Sondereigentum an jeweils einer bestimmten Garage (eingetragen im Teileigentumsgrundbuch. Keine Teilungserklärung, kein Verwalter, keine weitergehenden Regelungen hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Garagen haben gemeinsames Flachdach und gemeinsame Entwässerung, gemeinsamen Abwasserkanal. Es gibt Probleme zwischen den Eigentümern bei der Frage, wie mit Reparaturen am gemeinsamen Dach und an der Mauer verfahren werden soll, die das Grundstück nach aussen gegen einen öffentlichen Weg abschliesst. 1. Gilt nur das Recht der Gemeinschaft nach BGB oder zusätzlich auch das WEG? 2. Wie kann eine ordnungsgemäße Verwaltung erreicht werden? Vielen Dank alle im Forum ![]() E. Zatop Geändert von E.Zatop (05.05.2011 um 19:27 Uhr). |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? Zitat:
Gehören denn die Garagen nicht zu einer Wohnungseigentumsanlage?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? Danke für die Antwort. Eine Teilungserklärung existiert nicht bzw. ist nicht bekannt. Auszug aus demTeileigentumsgrundbuch Blatt ? der Stadt ?: "1/15 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ......, verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. X bezeichneten Garage..... |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? Es muss eine Teilungserklärung geben! Einfach mal beim Grundbuchamt nachfragen. |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? Damit sind die Garagen in der Teilungserklärung der Wohnanlage enthalten! |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? So wird es sein! Und damit richtet sich die Kostenverteilung nach den Bestimmungen dieser Teilungserklärung (sofern sie nicht durch bestandskräftige Beschlüsse geändert worden ist).
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? hallo, danke für die Antwort, aber es gibt keine Wohnanlage mit Teilungserklärung, nur das Garagengrundstück, siehe oben. Meine Frage ging dahin, ob ein solcher Fall (kein eigentliches Wohneigentum, nur Teileigentum mit Sondereigentum an Nichtwohnräumen) nur unter das Recht der Gemeinschaft nach BGB fällt oder zusätzlich auch den Bestimmungen des WEG unterliegt. Lieben Gruß Ewald Zatop |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? Es handelt sich um Teileigentum nach WEG! Ansonsten schließe ich mich #4 an. |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? Nochmals vielen Dank, ich hatte das auch so gesehen, aber irgendwie bei meiner Suche keine konkrete gesetzliche Grundlage gefunden (WEG spricht von Wohneigentum) u. war mir unsicher. Aber nun der 2. Teil meiner Eingangsfrage: -Wie kann man eine ordnungsgemässe Verwaltung des Grundstücks erreichen (kein Verwalter vorhanden, keine Eigentümerversammlungen, nur ungeordnete Diskussion unter den Eigentümern ohne verbindliches Ergebnis, immer Minderheitenmeinungen) Lieben Gruß Ewald Zatop |
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