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Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Dies ist eine Diskussion zu Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 10:31
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Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Folgender Fall:
15 Eigentümer eines Garagengrundstücks mit 15 Garagen. Jeder hat 1/15 Teileigentum am Grundstück mit Sondereigentum an jeweils einer bestimmten Garage (eingetragen im Teileigentumsgrundbuch.

Keine Teilungserklärung, kein Verwalter, keine weitergehenden Regelungen hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Die Garagen haben gemeinsames Flachdach und gemeinsame Entwässerung, gemeinsamen Abwasserkanal.

Es gibt Probleme zwischen den Eigentümern bei der Frage, wie mit Reparaturen am gemeinsamen Dach und an der Mauer verfahren werden soll, die das Grundstück nach aussen gegen einen öffentlichen Weg abschliesst.

1. Gilt nur das Recht der Gemeinschaft nach BGB oder zusätzlich auch das WEG?
2. Wie kann eine ordnungsgemäße Verwaltung erreicht werden?

Vielen Dank alle im Forum
E. Zatop

Geändert von E.Zatop (05.05.2011 um 19:27 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 14:44
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Zitat:
Zitat von E.Zatop Beitrag anzeigen
Folgender Fall:
15 Eigentümer eines Garagengrundstücks mit 15 Garagen. Jeder hat 1/15 Teileigentum am Grundstück mit Sondernutzungsrecht an jeweils einer bestimmten Garage (eingetragen im Teileigentumsgrundbuch).

Keine Teilungserklärung, kein Verwalter, keine weitergehenden Regelungen hinsichtlich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Die Garagen haben gemeinsames Flachdach und gemeinsame Entwässerung, gemeinsamen Abwasserkanal.

Es gibt Probleme zwischen den Eigentümern bei der Frage, wie mit Reparaturen am gemeinsamen Dach und an der Mauer verfahren werden soll, die das Grundstück nach aussen gegen einen öffentlichen Weg abschliesst.

1. Gilt nur das Recht der Gemeinschaft nach BGB oder zusätzlich auch das WEG?
2. Wie kann eine ordnungsgemäße Verwaltung erreicht werden?

Vielen Dank alle im Forum
E. Zatop
Ein Teileigentumsblatt wird nach meiner Kenntnis im Grundbuch nur aufgrund einer Teilungserklärung oder eines Teilungsvertrags nach dem WEG angelegt. Insofern ist mir die Darstellung des TE nicht ganz verständlich, zumal Begriffe wie "Sondernutzungsrecht" fallen.

Gehören denn die Garagen nicht zu einer Wohnungseigentumsanlage?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 15:12
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Danke für die Antwort.
Eine Teilungserklärung existiert nicht bzw. ist nicht bekannt.
Auszug aus demTeileigentumsgrundbuch Blatt ? der Stadt ?:
"1/15 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ......, verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. X bezeichneten Garage.....
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 21:05
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Es muss eine Teilungserklärung geben! Einfach mal beim Grundbuchamt nachfragen.
schielu likes this.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 10:23
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Zitat:
Zitat von E.Zatop Beitrag anzeigen
"1/15 Miteigentumsanteil an dem Grundstück ......, verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. X bezeichneten Garage.....
Damit sind die Garagen in der Teilungserklärung der Wohnanlage enthalten!
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  #6 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 11:01
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Damit sind die Garagen in der Teilungserklärung der Wohnanlage enthalten!
So wird es sein! Und damit richtet sich die Kostenverteilung nach den Bestimmungen dieser Teilungserklärung (sofern sie nicht durch bestandskräftige Beschlüsse geändert worden ist).
__________________
Gruß

Klaus
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  #7 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 11:49
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

hallo, danke für die Antwort,
aber es gibt keine Wohnanlage mit Teilungserklärung, nur das Garagengrundstück, siehe oben. Meine Frage ging dahin, ob ein solcher Fall (kein eigentliches Wohneigentum, nur Teileigentum mit Sondereigentum an Nichtwohnräumen) nur unter das Recht der Gemeinschaft nach BGB fällt oder zusätzlich auch den Bestimmungen des WEG unterliegt.
Lieben Gruß
Ewald Zatop
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  #8 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 12:02
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Es handelt sich um Teileigentum nach WEG! Ansonsten schließe ich mich #4 an.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 12:12
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Zitat:
Zitat von E.Zatop Beitrag anzeigen
hallo, danke für die Antwort,
aber es gibt keine Wohnanlage mit Teilungserklärung, nur das Garagengrundstück, siehe oben. Meine Frage ging dahin, ob ein solcher Fall (kein eigentliches Wohneigentum, nur Teileigentum mit Sondereigentum an Nichtwohnräumen) nur unter das Recht der Gemeinschaft nach BGB fällt oder zusätzlich auch den Bestimmungen des WEG unterliegt.
Lieben Gruß
Ewald Zatop
Woher stammen denn die Garagen? Wie ist denn diese "Gemeinschaft der Garagenbesitzer" zustande gekommen?
__________________
Gruß

Klaus
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  #10 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 12:19
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AW: Teileigentum:Nur Gemeinschaft oder auch WEG?

Nochmals vielen Dank, ich hatte das auch so gesehen, aber irgendwie bei meiner Suche keine konkrete gesetzliche Grundlage gefunden (WEG spricht von Wohneigentum) u. war mir unsicher.
Aber nun der 2. Teil meiner Eingangsfrage:

-Wie kann man eine ordnungsgemässe Verwaltung des Grundstücks erreichen (kein Verwalter vorhanden, keine Eigentümerversammlungen, nur ungeordnete Diskussion unter den Eigentümern ohne verbindliches Ergebnis, immer Minderheitenmeinungen)
Lieben Gruß
Ewald Zatop
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