Dies ist eine Diskussion zu tausend mythen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| tausend mythen ich schreibe gerade meine hausarbeit für privatrecht, aber mir fehlen noch so ein paar gedankenanstöße! vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen! Im Juni 2008 kauft S von R ein Grundstück (Preis: 15.000), der Notar erklärt die Auflassung und der Antrag wird ans Grundbuchamt gestellt, die Schlüsselübergabe der zum Grundstück gehörenden Schlüssel erfolgt im August 2008 wird S als eigentümerin in das Grundbuch eingetragen hat den Kaufpreis jedoch noch nicht gezahlt weiterhin möchte D (Schwester der S) das Grundstück kaufen, S und D schließen einen Vorvertrag um sich zum Verkauf zu verpflichten am 20.11.2008 bestellt S eine Vormerkung und beantragt die Eintragung am 14. 12.2008 findet die Eintragung statt am 1.1.2009 erklärt R die Anfechtung wegen einer vorsätzlichen Täuschung der S, diese täuschte über die Bebaubarkeit des GRundstücks, denn dieses ist bebaubar und R ließ sich nur zum Verkauf verleiten, weil er von einer Unbebaubarkeit ausging, R erläutert auch der D die Täuschung am 2.3.2009 schließen S und D trotzdem einen Kaufvertrag, weil die D sich nicht von ihrem Vorhaben eine Buchhandlung zu errichten abbringen lassen will (Kaufpreis: 100.000, Verkehrswert); D und S erklären die Auflassung am 1.4.2009 stirbt S und D ist die Alleinerbin am 1.1.2010 wird R wieder als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen aus nicht näher geklärten Umständen D hat die Eigentumsumschreibung zunächst nicht mehr verfolgt und verweist gegenüber R auf ihre Vormerkung; R entgegnet, dass die D doch gewusst habe, dass die S ihr das Grundstück nicht übereignen dürfte. Fallfrage: Was würden sie der D raten, die das Grundstück haben möchte? so und nun zu meinen fragen bezüglich des SV winking smiley zunächst finde ich die Fallfrage irgendwie doof, aber gut! ich habe mir zunächst überlegt, dass die D das Grundstück rechtmäßig erworben haben müsste! dies ist ja anscheinend nur möglich, wenn die S auch berechtigt gewesen wäre ihr das Grundstück zu übereignen! da würde ich denn beginnen die "Geschichte" zwischen R und S zu prüfen. Aber irgendwie bin ich damit nicht ganz zufrieden bzw. ich bin mir so unsicher, ob das in die richtige Richtung geht! hat vielleicht jemand von euch eine Idee wie ich den Einstieg in diese Hausarbeit am besten meistern kann?? ich bin für jede Anregung dankbar und verlange natürlich keine lösung des falls! Ich würde mich über anregungen freuen! vielen dank schonmal |
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| AW: tausend mythen Dunkel und unbekannt Dir Immobiliarsachenrecht ist, würde Meister Yoda sagen. Meiner Meinung nach musst Du einen erbrechtlichen Ratschlag erteilen. Den sachenrechtlichen Teil musst Du dann inzident prüfen; mit der Wirkung einer Vormerkung solltest Du Dich auch mal auseinandersetzen.Mehr sog I ned, schließlich soll nicht ich die Hausarbeit lösen.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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