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Streit um Eigentum

Dies ist eine Diskussion zu Streit um Eigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 00:04
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Streit um Eigentum

Hallo alle zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin. Ich habe einfach nur mal so eine kleine Frage:

Mal angenommen 2 gute Freunde, also Person A und Person B, die seid 11 Jahren Tür an Tür leben und einen Durchbruch machten, um eine WG zu gründen, verstritten sich auf einmal. Über Jahre hinweg wurden Einrichtungsgegenstände (Küche, Wohnzimmer, etc.) gekauft und in den 2 unterschiedlichen Wohnungen, die ja jetzt wegen dem Durchbruch eine ist, untergebracht. Der Streit ist heftig und die Mauer wird wieder hochgezogen, also damit es wieder 2 getrennte Wohnungen sind. Die Kaufverträge dieser genannten Einrichtungsgegenstände sind nur auf Person A, obwohl auch Person B ein paar dieser Einrichtungsgegenstände in der Wohnung hat, aber beide Personen haben dafür bezahlt.

1. Frage: Wer behält das Recht an den Gegenständen?

Nun noch ein Beispiel: Person A und Person B kaufen zusammen ein Auto, also Person A zahlt 60% und Person B 40%. Person A behält den Fahrzeugbrief, während Person B den Schein stehts dabei hat, da Person B mit dem Auto immer zur Arbeit musste. Person B geht aufgrund des Streites zur Polizei und erstattet Anzeige. Person A bekommt Ladung zur Polzei und geht daraufhin zum Anwalt und er würde sagen, er kann nichts machen.

2. Frage: Wer hat das meiste Recht an dem Fahrzeug?


Ich bedanke mich bei allen schonmal im vorraus.
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Alt 18.05.2010, 05:34
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AW: Streit um Eigentum

Verstehe nicht ganz, warum dieser Beitrag im Immobilienrecht auftaucht.

Aber alles, was in der Zeit seit der WG-Gründung angeschafft wurde, gehört den beiden gemeinsam.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 07:22
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AW: Streit um Eigentum

Ich wusste nicht in welches Forum so ein Beitrag gehört.
Aber rein theoretisch könnte die Person mit den Kaufverträgen sagen, sie gibt nichts raus und man kann da wohl auch nichts machen, oder? Und wie verhält es sich mit dem Auto. Ist der Besitzer der jenige, der den Brief hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 07:44
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AW: Streit um Eigentum

Zitat:
Zitat von sturmi Beitrag anzeigen
Ich wusste nicht in welches Forum so ein Beitrag gehört.
Aber rein theoretisch könnte die Person mit den Kaufverträgen sagen, sie gibt nichts raus und man kann da wohl auch nichts machen, oder? Und wie verhält es sich mit dem Auto. Ist der Besitzer der jenige, der den Brief hat?
Nun ja, sagen kann man viel. Aber ob das dann ein Gericht ebenso sieht ist m.E, zweifelhaft.
Der Kfz-Brief sagt lediglich aus, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Aber er regelt nicht Besitz und Eigentum.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2010, 08:14
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AW: Streit um Eigentum

Dieses Thema scheint ein Doppelpost zu sein:

Ähnlicher Thread, gleicher TE: Persönliches: Streitthema zwischen Freunden

Dort wurde zudem ein guter Tipp für eine mögliche, aussergerichtliche "Regelung" gepostet.

Im Übrigen hier Zustimmung @ Ron-Wide.
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