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Strafanzeige durch Hausverwaltung

Dies ist eine Diskussion zu Strafanzeige durch Hausverwaltung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.06.2011, 13:21
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Strafanzeige durch Hausverwaltung

Als vorausgesetzt gilt: Es liegt bei einem Neubau eines MFH begründet der Tatbestand der Baugefährdung durch den Bauträger gemäß § 319 StGB vor.

Alle Maßnahmen mit Ausnahme der Zivilklage (Ersatzvornahme, Kostenvorschussklage etc.) durch die Hausverwaltung versagen.

Ist die Hausverwaltung legitimiert ohne Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft eine Strafanzeige gegen den Bauträger bei der Staatsanwaltschaft zu stellen?

Hintergrund: Eine Strafanzeige hat keine rechtliche, sondern nur faktische Wirkung. Mit einer Strafanzeige wird den Strafverfolgungsbehörden nur ein - möglicherweise - strafrechtlich relevanter Tatbestand "angezeigt", also bekanntgemacht.

Nachdem das WEG manches Mal etwas eigenwillig ist, interessiert mich die hier vorherrschende Meinung.

Vielen Dank
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Alt 24.06.2011, 10:30
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AW: Strafanzeige durch Hausverwaltung

Jedermann ist berechtigt eine Strafanzeige zu erstatten, wenn ihm ein entsprechender Umstand bekannt wird!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 11:03
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AW: Strafanzeige durch Hausverwaltung

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Jedermann ist berechtigt eine Strafanzeige zu erstatten, wenn ihm ein entsprechender Umstand bekannt wird!
Danke, Info vom Fachmann gibt Sicherheit!
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