Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Stimmrechtverteilung

Dies ist eine Diskussion zu Stimmrechtverteilung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 10:16
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 20
Keine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Stimmrechtverteilung

Hallo, bin neu hier und möchte gern ein paar einfache Informationen sammeln.
Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus.

Hier mein 1. Fall:

Mal angenommen 1 Haus, 10 Parteien, Wohnfläche je Partei 100 qm.
6 Parteien gehören einer Erbengemeinschaft (bestehend aus 2 Personen) und die übrigen 4 Wohnungen sind auf einzelne Eigentümer verteilt.

Wie ist die Stimmverteilung bei der jährlichen Eigentümerversammlung?
Bestimmt die Erbengemeinschaft jetzt alles?
Gibt es Lösungen, wie man so etwas verhindern kann?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 12:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Stimmrechtverteilung

Zitat:
Zitat von MarkyMark
Wie ist die Stimmverteilung bei der jährlichen Eigentümerversammlung?
Bestimmt die Erbengemeinschaft jetzt alles?
Kommt darauf an, was in der Teilungserklärung vereinbart ist. Wenn dort steht, dass nach Miteigentumsanteil abgestimmt wird, ist es so.
Wenn nichts dort steht gilt das Kopfprinzip (gesetzlich).
Alles aber nicht. Es gibt Dinge (z.B. baul. Veränderungen, Einräumung oder Änderungen von Sondernutzungsrechten usw.), die allstimmiger Zustimmung bedürfen.

Zitat:
Gibt es Lösungen, wie man so etwas verhindern kann?
Nur via Änderung der Teilungserklärung der aber a l l e zustimmen müssen!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 10:16
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 20
Keine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stimmrechtverteilung

Wo kann man nachlesen, was "allstimmiger Zustimmung" bedarf?

Wie sieht es aus, wenn die Verwaltung in dem Fall die Erbengemeinschaft bei der Versammlung vertritt - könnte Sie sich selbst entlasten?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 12:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Stimmrechtverteilung

Zitat:
Zitat von MarkyMark
Wo kann man nachlesen, was "allstimmiger Zustimmung" bedarf?
Lies mal hier:
http://www.224655.com/abc_weg/einstimmigkeit.htm

Zitat:
Wie sieht es aus, wenn die Verwaltung in dem Fall die Erbengemeinschaft bei der Versammlung vertritt - könnte Sie sich selbst entlasten?
Nein, auch nicht der Beirat.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 13:18
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 20
Keine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stimmrechtverteilung

Sorry - muss nochmal nachfragen - warum kann die Verwalterin sich nicht selber entlasten. In dem Fall gehts nach Miteigentumsanteilen und da Sie die Stimmenmehrheit aus der Erbengemeinschaft vertritt, kann sie für sich einen Mehrheitsbeschluss treffen?! Was spricht dagegen?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 14:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Stimmrechtverteilung

Zitat:
Zitat von MarkyMark
Sorry - muss nochmal nachfragen - warum kann die Verwalterin sich nicht selber entlasten. In dem Fall gehts nach Miteigentumsanteilen und da Sie die Stimmenmehrheit aus der Erbengemeinschaft vertritt, kann sie für sich einen Mehrheitsbeschluss treffen?! Was spricht dagegen?
Weil Interessenskollision besteht! (Gleiches gilt auch für den Rechnungsprüfenden Beirat).

OLG Köln - LG Aachen - AG Aachen
18.11.2006
16 Wx 165/06

Zum Stimmrechtsausschluss des Verwalters

1. Der Verwalter ist als Vertreter verschiedener Wohnungseigentümer von der Abstimmung über seine Entlastung entsprechend § 25 Abs. 5 WEG ausgeschlossen.

Wird zugleich unter demselben Tagesordnungspunkt und in einem Verfahren über eine weitere Frage, wie z. B. Jahresabrechnung, abgestimmt, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss des Verwalters auch auf die Abstimmung über diesen weiteren Punkt (hier: Jahresabrechnung).
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 14:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 20
Keine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stimmrechtverteilung

Ahh verstehe! Danke.


Wirft aber für mich Laien weitere Fragen auf:

a) Treffen die übrigen Parteien (gemäß Ihren Miteigentumsanteilen) dann einen Mehrheitsbeschluss oder darf es gar nicht erst zur Abstimmung kommen?

b) Für den Beirat gilt dasgleiche, sprich - er dürfte sich mit übertragenen Stimmen auch nicht entlasten!?

c) Unter neuen Tagesordnungspunkten gilt das nicht mehr (z. B. mit der Jahresabrechnung)? Wo ist da die Logik???
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 14:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Stimmrechtverteilung

Zitat:
Zitat von MarkyMark
...oder darf es gar nicht erst zur Abstimmung kommen?
So ist es!:
Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung muss bei jedem einzelnen Abstimmungsvorgang gegeben sein. Sie kann im Laufe der Versammlung entfallen, weil z.B. einzelne Miteigentümer den Saal verlassen oder bei einem Beschlussantrag bestimmte Eigentümer von der Ausübung ihres Stimmrechts ausgeschlossen sind (§ 25 Abs.5 WEG). Der Versammlungsleiter hat deshalb vor jedem Abstimmungsvorgang zu überprüfen,

* ob im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit genügend stimmberechtigte Eigentümer im Saal anwesend sind;
* ob bezogen auf den Beschlussantrag einzelne Eigentümer von der Ausübung ihres Stimmrechts ausgeschlossen sind.

Stellt die Versammlungsleitung fest, dass die Beschlussfähigkeit für den zur Abstimmung gestellten Beschlussantrag nicht gegeben ist, darf die Abstimmung nicht durchgeführt werden.

Zitat:
b) Für den Beirat gilt dasgleiche, sprich - er dürfte sich mit übertragenen Stimmen auch nicht entlasten!?
Das ist korrekt!

Zitat:
c) Unter neuen Tagesordnungspunkten gilt das nicht mehr (z. B. mit der Jahresabrechnung)? Wo ist da die Logik???
Zur Jahresabrechnung bedarf es keiner Entlastung!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 15:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 20
Keine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MarkyMark hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stimmrechtverteilung

Zitat:
Zitat von schielu

Zum Stimmrechtsausschluss des Verwalters

1. Der Verwalter ist als Vertreter verschiedener Wohnungseigentümer von der Abstimmung über seine Entlastung entsprechend § 25 Abs. 5 WEG ausgeschlossen.

Wird zugleich unter demselben Tagesordnungspunkt und in einem Verfahren über eine weitere Frage, wie z. B. Jahresabrechnung, abgestimmt, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss des Verwalters auch auf die Abstimmung über diesen weiteren Punkt (hier: Jahresabrechnung).

Meine Frage Punkt c) bezog sich auf diesen letzten Absatz (Sorry wenn unglücklich formuliert).
Oder was bedeutet der letzte Absatz in Klartext?


Geh ich auch richtig in der Annahme, dass eine Entlastung, die so zustande gekommen ist, nichtig ist???

Auch dürfte somit eine Vertragsverlänerung (Verwaltervertrag) nicht gültig sein!?!?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 18:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Stimmrechtverteilung

Zitat:
Zitat von MarkyMark
Meine Frage Punkt c) bezog sich auf diesen letzten Absatz (Sorry wenn unglücklich formuliert).
Oder was bedeutet der letzte Absatz in Klartext?
Wenn beides unter einem Tagesordnunspunkt abgestimmt werden soll, geht das nicht. Nur bei getrennten.

Zitat:
Geh ich auch richtig in der Annahme, dass eine Entlastung, die so zustande gekommen ist, nichtig ist???
Auch dürfte somit eine Vertragsverlänerung (Verwaltervertrag) nicht gültig sein!?!?
Die fehlende Beschlussfähigkeit einer Versammlung hat nur die Anfechtbarkeit, nicht die Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse zur Folge.

Ist ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen zustande gekommen, so ist er grundsätzlich anfechtbar, nicht ungültig. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 4 Satz 1. Anfechtbar bedeutet, dass der Beschluss zunächst als gültig betrachtet wird, aber innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beschlussfassung durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG angefochten werden kann.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Stimmrechtverteilung bei GmbH Gesellschaftsrecht 26.08.2005 16:22





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN