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Stimmrecht, Ehepaar hätte zwei von drei Wohnungen

Dies ist eine Diskussion zu Stimmrecht, Ehepaar hätte zwei von drei Wohnungen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.04.2010, 15:02
Boardneuling
 
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Stimmrecht, Ehepaar hätte zwei von drei Wohnungen

Hallo!

Angenommen in einem Haus mit drei Wohnungen wohnt eine Ehepaar, von dem dem Ehemann eine Wohnung gehört, eine weitere Eigentümerin und ein Mieter in der dritten Wohnung. Jetzt würde z.B. die Ehefrau die dritte Wohung auf ihren Namen kaufen, so dass das Ehepaar nun zwei von drei Wohnungen besitzt.

Wie würde sich für diesen angenommen Fall das stimmrechtlich verhalten? Hätte das Ehepaar zwei Stimmen und könnte quasi alles durchsetzen?
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Alt 30.04.2010, 09:00
Junior Mitglied
 
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AW: Stimmrecht, Ehepaar hätte zwei von drei Wohnungen

Wenn die Miteigentumsanteile auch 2/3 zu 1/3 zu Gunsten des Ehepaares verteilt sind, müsste das Paar quasi alle Beschlüsse "dominieren" können. Es gibt so weit ich weiß jedoch eine Klausel im WEG die besagt, dass einzelne Parteien nicht erheblich benachteiligt sein dürfen (z.B. wenn es um Investitionen und Renovierungskosten geht).
Siehe meinen Blog bezüglich Stimmrecht in d. Eigentümerversammlung.

Gruß v. J.
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