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Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 17:43
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Thumbs down AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Hallo,
handelt es sich im konkreten Fall nicht um ein Miteigentum nach Bruchteilen, da im Kaufvertrag konkret die einzelnen Bruchteile aufgeführt sind, also 1/12 usw. ?

Gruß Studiosus2105
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  #12 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 18:35
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

@Schielu

Ich hänge mich nicht an einem Begriff auf!

Du kannst aber nicht von einem "Sondernutzungsrecht" schreiben, wenn es keines gibt.
Zitat:
Warum soll es die nicht geben? Hier handelt es sich um das Gesamtgrundstück einer Gemeinschaft auf dem einer Sonderrechte haben möchte!
Zitat:
Und wo ist da der Unterschied? Wenn die Gemeinschaft der teilweisen Einzelnutzung zustimmt wird das ein Sondernutzungsrecht, was sonst?
Das ergibt sich schon aus dem Grundbuch! Ein SNR wird (bei einer WEG) im BV eingetragen, eine Dienstbarekeit etc. in Abt. II.
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  #13 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 18:36
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Zitat:
Zitat von Studiosus2105
Hallo,
handelt es sich im konkreten Fall nicht um ein Miteigentum nach Bruchteilen, da im Kaufvertrag konkret die einzelnen Bruchteile aufgeführt sind, also 1/12 usw. ?

Gruß Studiosus2105
Es handelt sich um eine Bruchteilsgemeinschaft.
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  #14 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 22:04
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

hatte mal so eine ähnliche Frage.
Schau mal unter

http://www.juraforum.de/forum/t274025/s.html
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  #15 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 12:28
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Arrow AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Hallo Rheinländer,
vielen Dank für den Hinweis. Ich habe unter dem angegebenen Link nachgeschaut, leider bringt er mich nicht so richtig weiter.
Die Ausgangsfrage kann auch damit leider nicht beantwortet werden.
Trotzdem vielen Dank noch einmal.

Gruß
Studiosus2105
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