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Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 14:50
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Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Angenommen, eine Gruppe bestehend aus 18 Personen erwirbt käuflich ein ca. 3000 m² großes unbebautes Grundstück. Ins Grundbuch erfolgt der namentliche Eintrag der jeweiligen Käufer mit den unterschiedlichen ideellen Anteilen ( 1/12; 1/24 und 1/36).
Dieses Grundstück soll nicht bebaut werden und dient lediglich Erholungszwecken.
Wie muß das Abstimmungsergebnis sein bei eventuellen Entscheidungen ?
Muß immer eine Einstimmigkeit vorliegen oder besteht auch die Möglichkeit, bei bestimmten Entscheidungen eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen?
Ich habe hierzu verschiedene Varianten gefunden. So z.B. soll angeblich eine Einstimmigkeit zwingend vorgeschrieben sein bei Entscheidungen die eine Verfügungsgewalt ausüben ( z.B. Nutzung eines Teilstückes durch eine andere Person)
Wer kann helfen ?
Vielen Dank zunächst
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 22:46
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Hallo,
leider habe ich noch keine Hinweise erhalten. Bin ich eventuell auf der falschen Rechtsseite?
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  #3 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 11:11
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Die Abstimmungsregelen werden normalerweise in der Teilungserklärung niedergelegt.

Dort steht dann z.B. jeder Eigentümer hat eine Stimme oder die Stimmanteile entsprechen dem Eigentumsanteil (z.B. 340/1000). Damit sind dann auch die Mehrheiten geregelt.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 11:16
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Thumbs down AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Vielen Dank für die Antwort,
leider gibt es keine Teilungserklärung. Das Grundstück wurde gekauft und bereits im Kaufvertrag ist eine namentliche Aufzählung der Eigentümer erfolgt mit den entsprechenden Anteilen wie bereits geschildert ( 1/12;1/24 oder 1/36).
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 12:51
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Die Abstimmung erfolgt, analog zum WEG, nach Personen, nicht bach Anteil! Die Einräumung von Sondernutzungsrechten bedarf der Allstimmigkeit!
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  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 13:01
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Soweit mir bekannt ist, gibt es bei "normalen" Grundstücken keine Vereinbarung von Sondernutzungsrechten.

Hier kommt das WEG nicht zur Anwendung, da es sich um keine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Die Eigentümer müssen sich einigen!
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 13:27
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Zitat:
Zitat von CruNCC
Soweit mir bekannt ist, gibt es bei "normalen" Grundstücken keine Vereinbarung von Sondernutzungsrechten.
Warum soll es die nicht geben? Hier handelt es sich um das Gesamtgrundstück einer Gemeinschaft auf dem einer Sonderrechte haben möchte!
Zitat:
Die Eigentümer müssen sich einigen!
Und wo ist da der Unterschied? Wenn die Gemeinschaft der teilweisen Einzelnutzung zustimmt wird das ein Sondernutzungsrecht, was sonst?
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 15:26
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Thumbs down AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Es entstehen dadurch aber wieder neue Fragen.
Wie ist es zu verstehen," wenn die einzelnen Eigentümer zustimmenentsteht ein Sondernutzungsrecht "? Das Problem und nder Kern der Ausgangsfrage ist ja, ob diese Zustimmung z.B. einstimmig erfolgen muss um gültig zu sein oder reicht eine einfache Mehrheit "
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  #9 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 20:05
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Zitat:
Zitat von schielu
Warum soll es die nicht geben? Hier handelt es sich um das Gesamtgrundstück einer Gemeinschaft auf dem einer Sonderrechte haben möchte!
Und wo ist da der Unterschied? Wenn die Gemeinschaft der teilweisen Einzelnutzung zustimmt wird das ein Sondernutzungsrecht, was sonst?
Sondernutzungsrechte gibt es nur bei Wohnungseigentum!

Einfach mal guuuugeln!
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  #10 (permalink)  
Alt 24.02.2009, 12:55
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AW: Stimmabgabe bei Bruchteilsanteile an Grundstück

Zitat:
Zitat von CruNCC
Sondernutzungsrechte gibt es nur bei Wohnungseigentum!
Jetzt häng`Dich mal nicht so an dem Begriff auf! Hier ist die Situation gefragt ob auf einem Grundstück, das sich in Gesamthandseigentum/Bruchteilseigentum befindet, für einen Dritten ein Nutzungsrecht begründet werden kann. Dazu bedarf es allerdings der Zustimmung aller Eigentümer. Gooooogle hilft wirklich, wenn unter dem richtigen Begriff (Gesamthandseigentum/Bruchteilseigentum) gesucht wird!
Das Bruchteilseigentum ist in den §§ 1008-1011 BGB geregelt. Die Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft ergeben sich aus den §§ 741 ff. BGB. Das Bruchteilseigentum ist pfändbar. Es ist die Grundlage des Wohnungseigentums, wo das Sondereigentum an der Wohnung mit einem Miteigentumsanteil verbunden ist.
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