Dies ist eine Diskussion zu Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht! ich habe eine, wie ich finde ziemlich spezielle Frage zum Nießbrauchrecht. Hier die Schilderung der Situation: Ein Vater und eine Mutter haben drei Kinder. Sie wohnen in einem eigenen Häuschen, das jeweils zur Hälfte den beiden Eltern gehört. Die Mutter verstirbt und vererbt ihre Hälfte des Hauses an die Kinder. In der Nachlassverwaltung wurde die Hälfte des Vaters ebenfalls auf die Kinder übertragen, mit der Einschränkung, dass ihm ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird. Mittlerweile wohnt der Vater nicht mehr in diesem Haus, sondern vermietet es, bekommt also die Einnahmen und bezahlt das Darlehen, das noch auf dem Haus ist. So viel zur Vorgeschichte, jetzt wird es konkreter Nun soll dieses Haus verkauft werden. Um diesen Fall mit ein wenig Zahlen zu füttern, hier der Verkaufspreis in Höhe von 300T. Das bestehende Nießbrauchrecht wird, hochgerechnet aus Lebenserwartungsfaktor * jährliche Mieteinnahmen, dem Vater aus dem Verkaufserlös ausbezahlt, der Betrag für dieses Nießbrauchrecht beträgt: 150T.Jetzt ist noch das Darlehen von 30T übrig. Die Frage ist jetzt, wer muss dieses Darlehen bezhalen? Der Vater, aus den ihm bezahlten 150T? Oder die drei Kinder von ihrem Anteil? Vielen Dank für Eure Antworten. Viele Grüße |
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| AW: Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht! Zitat:
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| AW: Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht! Zitat:
Oder zählen Darlehenszahlungen nicht zu den Pflichten des Nießbrauchnehmers? |
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| AW: Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht! Nochmal: der Nießbrauch hat mit dem Verkaufserlös nichts zu tun! Die Darlehen werden aus dem Kaufpreis bezahlt und der Rest wird unter den Eigentümern anteilig verzeilt. Das hat mit den Darlehnsraten gar nichts zu tun. Wenn der Vater Darlehnsnehmer war, muss er den Rest ablösen, egal wo das Geld herkommt! |
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