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Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht!

Dies ist eine Diskussion zu Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 12:57
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Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht!

Hallo zusammen,

ich habe eine, wie ich finde ziemlich spezielle Frage zum Nießbrauchrecht. Hier die Schilderung der Situation:
Ein Vater und eine Mutter haben drei Kinder. Sie wohnen in einem eigenen Häuschen, das jeweils zur Hälfte den beiden Eltern gehört.
Die Mutter verstirbt und vererbt ihre Hälfte des Hauses an die Kinder. In der Nachlassverwaltung wurde die Hälfte des Vaters ebenfalls auf die Kinder übertragen, mit der Einschränkung, dass ihm ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird. Mittlerweile wohnt der Vater nicht mehr in diesem Haus, sondern vermietet es, bekommt also die Einnahmen und bezahlt das Darlehen, das noch auf dem Haus ist.
So viel zur Vorgeschichte, jetzt wird es konkreter Nun soll dieses Haus verkauft werden. Um diesen Fall mit ein wenig Zahlen zu füttern, hier der Verkaufspreis in Höhe von 300T€. Das bestehende Nießbrauchrecht wird, hochgerechnet aus Lebenserwartungsfaktor * jährliche Mieteinnahmen, dem Vater aus dem Verkaufserlös ausbezahlt, der Betrag für dieses Nießbrauchrecht beträgt: 150T€.
Jetzt ist noch das Darlehen von 30T€ übrig. Die Frage ist jetzt, wer muss dieses Darlehen bezhalen? Der Vater, aus den ihm bezahlten 150T€? Oder die drei Kinder von ihrem Anteil?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 13:28
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AW: Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht!

Zitat:
Zitat von sinustrend
Der Vater, aus den ihm bezahlten 150T€? Oder die drei Kinder von ihrem Anteil?
Alle Eigentümer gem. ihrem Anteil. So wird ja auch der Erlös verteilt. Die Vergütung des Nießbrauchsrechtes hat mit den Eigentumsverhäktnissen nicht zu tun.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 13:43
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AW: Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht!

Zitat:
Zitat von schielu
Alle Eigentümer gem. ihrem Anteil. So wird ja auch der Erlös verteilt. Die Vergütung des Nießbrauchsrechtes hat mit den Eigentumsverhäktnissen nicht zu tun.
Aber ist es denn nicht so, dass der Nießbrauchnehmer den wirtschaftlichen Nutzen aus der Immobilie bekommt, aber auch die wirtschaftlichen Verpflichtungen übernehmen muss? Wenn er jetzt seinen wirtschaftlichen Nutzen ausbezahlt bekommt, dann müsste er doch auch die wirtschaftlichen Pflichten abgelten oder?
Oder zählen Darlehenszahlungen nicht zu den Pflichten des Nießbrauchnehmers?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 15:59
V.I.P.
 
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AW: Spezielle Frage zum Nießbrauchrecht!

Nochmal: der Nießbrauch hat mit dem Verkaufserlös nichts zu tun! Die Darlehen werden aus dem Kaufpreis bezahlt und der Rest wird unter den Eigentümern anteilig verzeilt. Das hat mit den Darlehnsraten gar nichts zu tun. Wenn der Vater Darlehnsnehmer war, muss er den Rest ablösen, egal wo das Geld herkommt!
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