Dies ist eine Diskussion zu Spekulationssteuer nach Schenkung und Vermietung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Spekulationssteuer nach Schenkung und Vermietung mich würde mal interessieren, wie der Sachverhalt bzgl. Spekulationssteuer ist, wenn Eltern einem ihrer Söhne ein Grundstück mit Haus vor weniger als 10 Jahren geschenkt haben, dieses aber selber länger als 10 Jahre besessen haben. Die Eltern hatten zu ihrer Besitzzeit eine von zwei im Haus befindlichen Wohnungen vermietet, die andere stand teilweise leer, wurde aber auch für vier Jahre vom Sohn bewohnt, bevor diesem das Haus geschenkt wurde. Nachdem dem Sohn das Haus geschenkt wurde, hatte dieser dort nicht mehr gewohnt, hat dann aber Renovierungen durchführen lassen und dann beide Wohnungen vermietet. Nun ziehen die Mieter aus und der Sohn will das Haus verkaufen, weil er mehrere 100 Kilometer entfernt lebt und aus gesundheitlichen Gründen (Schwerbehinderung) nicht mehr für den Erhalt der Immobilie sorgen kann. Den Erlös aus dem Hausverkauf will er in die Finanzierung eines Kaufs eines Einfamilenhauses in seinem neuen Wohnort einfließen lassen. Fällt in diesem Fall die Spekulationssteuer an. Falls ja, wie hoch ist diese prozentual? Wird der Verkaufspreis auf das im Jahr des Verkaufs erwirtschaftete Einkommen aufgerechnet und damit der Steuersatz deutlich angehoben oder wird der "normale" Steuersatz auf das durch Arbeit erwirtschaftete Einkommen auch für den Verkaufspreis angerechnet? Kann man dem Spekulationsgewinn aus dem Hausverkauf irgendwie einen Spekulationsverlust aus dem Hauskauf im selben Jahr entgegenstellen (Vermietung an Lebensgefährtin)? Vielen Dank und Gruß vom Schneemann |
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| AW: Spekulationssteuer nach Schenkung und Vermietung Das ist eine Frage für`s Steuerrecht!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Spekulationssteuer nach Schenkung und Vermietung Zitat:
Rein nachrichtlich, da im fiktiven Fall nicht relevant: wäre der Zeitraum von 10 Jahren noch nicht verstrichen, würde eine pauschale Abgeltungssteuer i.H.v. 25% + Soli + (ggfls.) KiSt auf den Wertzuwachs anfallen. Die Abgeltungssteuer ersetzt seit 2009 die vorher so bezeichnete "Spekulationssteuer". Diese war keine eigene Steuer, sondern durch den Spekulationsgewinn wurde das zu versteuernde Jahreseinkommen erhöht, was ggfls. zu einem höheren Progressionssatz führte. Die Abgeltungssteuer seit 2009 ist dagegen eine Pauschalsteuer. Sofern der persönliche Steuersatz (incl. des zu versteuernden Gewinns) unter 25% zu liegen käme, wäre es ratsam, diesen "Spekulations"gewinn innerhalb der Einkommensteuererklärung einzeln zu versteuern, da die Steuerlast geringer wäre. Umgekehrt gilt entsprechend.
__________________ Gruß Klaus |
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