Dies ist eine Diskussion zu Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? meine Tochter hat am 18.4.2000 in Deutschland eine Eigentumswohnung gekauft. Diese wurde von ihr selbst bewohnt und sie hatte auch vor dort wohnen zu bleiben. Studienhalber hatte sie dann ab August 2003 einenAuslandsaufenthalt, dort lernte sie ihren Lebenspartner kennen. Die Wohnung wurde ab 1.7.04 vermietet. Meine Tochter zog ins Ausland Die Wohnung wurde am 1.11.06 verkauft da meine Tochter für ihre jetzt kleine Familie im usland eine Wohnung kaufen musste. Fällt hier denn jetzt Spekulationssteuer an? Das darf und kann nicht sein, sie haben doch nur Schulden. Also Kauf 18.4.00 Selbst bewohnt bis Juni 04. Vermietung ab 1.7.04. Verkauf 1.11.06. Ich wäre für eine rasche Antwort sehr dankbar. Ich komme um vor Sorge P.S. ja es ist richtig die deutsche Wohnung wurde mit Gewinn verkauft, da wir die Wohnung renovieren mussten. |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? Schade, es ist wohl niemand mehr da, das wird wohl eine schlaflose Nacht für mich |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? Hallo Sauerstoff, leider kann ich nicht mehr sagen über welche Suchmaschine ich schon mal was über Spekulationssteuer gelesen hebe. Aber dass man dort nachschlafgen kann, ist bestimmt vorteilhaft nachzusehen. Hoffe dass es so ist. Viel Erfolg. |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? Danke, ich habe schon den ganzen Abend versucht mich schlau zu machen, ich weiß jetzt das man eine Wohnung 2 Jahre selbst bewohnt haben muss um nicht in die Frist reinzufallen. Aber ich bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe. |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? Also, ohne rechtsverbindlich zu werden ist die Annahme, dass 10 Jahre der Zeitraum ist wenn man vermietet und 2 Jahre wenn man selbst bewohnt und verkaufen möchte und keine Steuer anfallen soll. Aber wie geäußert handelt es sich um eine unverbindliche Meinung. Geändert von goldieh (19.03.2008 um 23:26 Uhr). Grund: unvollständig |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? hmmm.. ich glaube da lieen Sie nich so ganz richtig mit den Angaben ? Meine Tochter hat ja die ersten Jahre in der Wohnung gelebt, und erst dann vermietet als sie schon im Ausland war. |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? Bitte mal an die Forenregeln halten! keine ich- Bezüge o.ä.
__________________ Gruß Bourne |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? Eine spekulation liegt nicht vor, wenn die Tochter im Jahr der Veräußerung und den beiden vorausgegangenen Jahren die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Das liegt hier eindeutig nicht vor. Also muss sie Spekulationssteuer zahlel. Aber nur, wenn sie einen Gewinn (Differenz zwischen Einkaufs und Verkaufspreis) gemacht hat. Angefallene Erwerbskosten sind dabei zuzurechnen, evtl Abschreibungen werden angerechnet. Die Finanzberechnung (Schulden) haben dabei nichts zu sagen! |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? Die steuer ist sozsagen die strafe dafür, dass man die Forenregeln nicht eingehalten hat und hier eine rechtsberatung in einem Realen FAll verlangt hat! ??? Aber was ist dann die Strafe für Schielu der ja auch unter Missachtung der Forenregeln die Frage beantwortet hat. DAs war verbotene kostenlose rechtsberatung.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Spekulatinssteuer Verkauf einer Eigentumswohung? ohne rechtsverbindlich zu werden ist die Annahme wie geäußert handelt es sich um eine unverbindliche Meinung. laienhaft Interessierte hofft Forenregeln generell nicht verletzt zu haben
__________________ Gibt mit hier Verfasstem nur Fallbeispiel und Meinung wieder ohne Rechtsverbindlichkeit. Mögliche Realität und Menschenschicksäler wären rein zufällig!Laien suchen hierdurch Anregung für weitere Diskussionsgundlagen zur Aktivierung kognitiver Mobilität. __________________ |
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