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Sondernutzungsrecht und -pflicht

Dies ist eine Diskussion zu Sondernutzungsrecht und -pflicht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.08.2006, 16:50
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Sondernutzungsrecht und -pflicht

Hallo,
zu meiner Wohnung gehört das Sondernutzungsrecht an dem angeschlossenen Garten. Dies steht in der Teilungserklärung und nicht im Grundbuch. Die WEG besteht aus 3 Parteien, wobei eine Partei die absolute Mehrheit hält.
Wer und wie kann ein Sondernutzungrecht verändert oder aufgehoben werden?
Kann ich auf dem Garten ein Haus bauen mit Zustimmung der Eigentümer? Was passiert bei Verkauf mit der Investition? Wessen Eigentum ist das Haus, wenn der Grund Gemeinschaftseigentum darstellt?

Falls jemand Erfahrungen hat, vielleicht helfen mir die Tipps ja weiter.

Vielen Dank und liebe Grüsse
mbo
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 21:55
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AW: Sondernutzungsrecht und -pflicht

Das Sondernutzungsrecht besagt nur, dass Íhnen das Recht zur Nutzung des Gartens zusteht. Eigentümer sind alle Eigentümer mit ihrem jeweiligen Anteil. Das Sondernutzungsrecht kann nur notariellen geändert oder aufgehoben werden. Diesen müssen alle Eigentümer der WEG unterschreiben.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2006, 11:27
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AW: Sondernutzungsrecht und -pflicht

...d.h. der Betroffene Eigentümer weigert sich zu unterschreiben und damit kann das Sondernutzungsrecht nie geändert oder aufgehoben werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.08.2006, 19:37
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AW: Sondernutzungsrecht und -pflicht

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