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Sondernutzungsrecht KFZ-Stellplatz

Dies ist eine Diskussion zu Sondernutzungsrecht KFZ-Stellplatz innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.02.2006, 07:55
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Sondernutzungsrecht KFZ-Stellplatz

Vor dem Hauseingang einer ET-Gem. ist mittels durchgezogener Linie auf dem breiten Gehsteig die Parkmöglichkeit für PKW’s angedeutet, welche nicht deutlich (einzeln gekennzeichnet) abgegrenzt ist. Die Plätze befinden sich auf einem für jedermann zugänglichen Fußweg = Zugang zum Haus. Pfosten bzw. Ketten können zur Deutlichmachung der alleinigen Nutzung nicht angebracht werden.
Die Stellplätze können durch eine von der Gemeinde abgeschrägte Bordsteinkante genutzt werden. Beim Parken stehen immer 2 Räder eines Autos auf der angrenzenden Straße.Vor ca. 10 Jahren verkaufte die „Begründerin des Wohneigentums" = damalige Sondernutzungsberechtigte, ihre letzte Wohnung und übertrug dem damaligen Käufer angeblich das Sondernutzungsrecht von 2 Stellplätzen.
Keinem der Mit-ET liegt bis heute ein entsprechender Nachtrag zur TE, eine Erklärung bzw. ein Antrag vor.
Hat der damalige Käufer mit dem Kauf der Wohnung automatisch dieses Sondernutzungsrecht erhalten?

Wie kann ein Kaufinteressent erfahren, ob die mit der Wohnung preislich separat angebotenen 2 Stellplätze (nicht als Sondernutzungsrecht gekennzeichnet) zur entsprechenden Wohnung gehören, bzw. ein gültiges alleiniges Nutzungsrecht besteht?
Danke für Antworten und Grüße MR
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