Dies ist eine Diskussion zu Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen angenommen, jemand hat vor Jahren hat ein Sondernutzungsrecht (z.B. Garage) mit dem Kaufvertrag einer Wohnung erworben, dieses Recht ist aber nicht im Grundbuch eingetragen. Hat er das Recht auf eine nachträgliche Eintragung im Grundbuch und wie macht er das praktisch? Vielen Dank und Gruß von der BösenNachbarin |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen Was sagt denn die Teilungserklärung zu den Sondernutzungsrechten? |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen In der Teilungserklärung ist das Sondernutzungsrecht ebenfalls nicht erwähnt. Es ist ausschließlich im notariellen Kaufvertrag beschrieben, hier steht auch explicit, daß es grundbuchlich nicht gesichert ist. |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen Dann ist es (zur Zeit) nicht im Grundbuch eintragbar. |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen Hallo Uhu, das ist natürlich ganz blöd... habe ich denn irgendeine andere rechtliche Möglichkeit, meinen jetzigen Miteigentümer (der die Gewährung des Sondernutzungsrechtes ja im Kaufvertrag hat) zu verpflichten, es auch einem potentiellen nächsten Käufer aufzuerlegen? Danke und Gruß!!! BN |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen Sondernutzungsrechte hat man am Gemeinschaftseigentum, so dass alle Eigentümer der WEG-Gemeinschaft hierzu grundsätzlich ihre Zustimmung erteilen müssen, meistens über den WEG-Verwalter. Aus diesem Grunde kann ein einzelner WEG-Eigentümer nicht selbständig handeln. Ob einem Käufer auch diese Sondernutzungsrechte zugestanden werden sollen, kann nur die WEG-Gemeinschaft bzw. der WEG-Verwalter selbst beantworten. |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen Hallo Uhu, vielen Dank für diese weitere sehr informative Antwort!!! In meiner Sache besteht eine eigentlich skurrile, sicher sehr seltene Konstellation, die ich bisher nicht erwähnte, um es nicht zu kompliziert zu machen. Da ich in Ihnen aber einen "Profi" vermute, beschreibe ich es mal: Das Gebäude A (1xTeileigentum, 1xmein jetziges Wohneigentum, also nur 2 Eigentümer) liegt auf Grundstück A. Direkt daneben liegt Grundstück B. Die Garage, für die ich im Kaufvertrag das Sondernutzungsrecht habe, liegt ebenfalls auf Grundstück B... fragen Sie mich nicht, welcher Notar einen solchen Blödsinn abgesegnet hat!!! Eigentlich kann ein Sondernutzungsrecht ja nicht ohne dazugehöriges Sonder-, Teil- oder Wohneigentum entstehen. In meinem Fall ist es aber tatsächlich so, daß ich auf Grundstück B ausschließlich das Sondernutzungsrecht für die Garage und ansonsten keinerlei Eigentum an Grundstück B oder Gebäude B erworben habe! Weiter komplizierend kommt dazu, daß Grundstück B ein Erbbaugrundstück ist. Früher waren beide Grundstücke +Gebäude in der Hand eines Eigentümers. Seit 2000 habe ich das Wohneigentum am Haus A, mein Miteigentümer seit 2004 das Teileigentum an A und das Alleineigentum an B, wo auch die Garage steht. Für das Grundstück/Gebäude B (Werkstatt mit Nebenräumen) dürfte es keine Teilungserklärung geben, da es meines Wissens nicht geteilt wurde. Mir liegt das Erbbau-Grundbuch von B vor, hierin sind weder die Gebäude und Garage, noch das Sondernutzungsrecht für die Garage erwähnt. Leider kennen ich mich mit Erbbaurecht nicht aus und weiß daher nicht, ob es in solchen Fällen zusätzlich zum Erbbaugrundbuch noch ein weiteres Grundbuchblatt gibt, in dem das Gebäude und die Garage erwähnt sind ? Auch konnte ich den Kaufvertrag, mit dem der Miteigentümer das Grundstück B +Gebäude erwarb, einsehen und in diesem ist das Sondernutzungsrecht erwähnt, er gewährt es ja auch. Leider bin ich mit dem Miteigentümer zerstritten und befürchte, daß er das GrundstückB evtl. verkauft und das Sondernutzungsrecht nicht in den Kaufvertrag aufnimmt. Daher suche ich nach Möglichkeiten, es zu "retten". Vielen herzlichen Dank für Zeit und Mühe, die Sie sich nehmen, um meinen "Fall" zu bearbeiten!!! Gruß von BN |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen Immer schön fiktiv bleiben! |
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| AW: Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eintragen Hier würde ich bei einem Weiterverkauf die Angelegenheit durch den Notar prüfen lassen, der ja auch entsprechende Belehrungs- und Hinweispflichten hat. Ohne Einsicht in die Grundbücher bzw. in die Teilungserklärungen ist hier keine konkrete Antwort möglich. |
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