Dies ist eine Diskussion zu Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Angenommen: Käufer B) kauft von A) eine Wohneinheit und lässt sich im notariellen Kaufvertrag unter sonstige Bedingungen eine Vollmacht von A) einräumen, welche ihm die Mitbenutzung des Gartens einräumt, indem eine Neuzuordnung des Sondernutzungsrechts an der Gartenfläche auf zwei Wohneinheiten vereinbart wird. Fragen: 1. muss die Neuzuordnung des Sondernutzungsrechtes am Garten im Grundbuch eingetragen werden und ist damit automatisch eine Eigentumsübertragung verbunden? 2. gibt es für die Aufteilung der Gartenfläche bestimmte Vorschriften, wie Längs- oder Queraufteilung? 3. kann die Vollmacht widerrufen werden, obwohl sie im Kaufvertrag steht, wenn auch nicht unter dem Artikel "Kaufgegenstand", sondern nur unter "Sonstigen Bedingungen"? 4. ist bei Widerruf der Vollmacht (3.) der Kaufvertrag ungültig/nicht zustandegekommen und muss rückabgewickelt werden? Geändert von Rei Artur (13.06.2008 um 22:01 Uhr). Grund: Korrektur und Ergänzung einer letzten Frage |
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Hallo Rei Artur, obwohl ich noch recht unerfahren bin, möchte ich Ihnen meine unmaßgebliche Meinung geben: 1. Die Einteilung des Hauses in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist immer aus der Teilungserklärung ersichtlich. 2. Wenn dort ein Sondernutzungsrecht (dh die anderen Eigentümer sind von der Nutzung ausgeschlossen) für den Eigentümer der Parterrewohnung (Mehrheitseigentümer ?) eingetragen ist, dann muss die Teilungserklärung geändert werden, es sei denn, in der Teilungserklärung steht schon so was unverbindliches wie "die Verwaltung kann den Eigentümern nach eigener Wahl Gartenbereiche zur Sondernutzung zuweisen". 3. Wurde Ihnen im Kaufvertrag eine Vollmacht zur Mitbenutzung eingeräumt oder lediglich die Erlaubnis, den Garten mitzubenutzen ? Dieses recht können Sie dann natürlich auf dem gerichtlichen Wege einklagen. Sie können bei solch unverbindlicher Erklärung jedoch nicht einklagen, welcher Teil des Gartens Ihnen zur Verfügung stehen muss. Ich fürchte, da haben Sie schon gleich zu Anfang einen schönen "Nachbarschaftsstreit". Nochmals zu deinen Fragen: zu 1: Sondernutzungsrecht muss in der Teilungserklärung geändert werden und wird damit mE auch Teil des Grundbuches. Sondernutzung begründet KEIN EIGENTUM !! Lediglich die Nutzung unter Ausschluss der übrigen Eigentümer. Man kann darauf auch nicht alles machen, was man will. zu 2: keine bestimmte Vorschrift. Darum könnt ihr Euch streiten, wenn das im Kaufvertrag nicht festgelegt wurde. Der Verkäufer kann Ihnen die Mitbenutzung an dem weit entferntesten und schlechtesten Teil des Gartens zur Nutzung überlassen, zu dem Sie nur aussen herum kommen (oder über einen ganz schmalen Pfad). zu 3: Kann ich nicht beantworten, weil mir der genaue Text des Vertrages fehlt (steht da wirklich Vollmacht ?) zu 4: Über die Klärung dieser Frage (und das vereinnahmte Honorar) freuen sich die Anwälte, wenn du darauf klagst. Ich fürchte, da bekommst du bei dem einen Richter das Urteil und beim anderen ein anderes und vermutlich hängt es davon ab, wie clever Ihr Anwalt ist. |
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Zitat:
Stellplatz- oder Gartenflächen neu geordnet, bedarf dies grundsätzlich nur der Mitwirkung der betroffenen Wohnungseigentümer und ihrer Grundbuchgläubiger, soweit sie betroffen sind. Betroffen ist regelmäßig nur der Gläubiger des abgebenden Eigentümers. Die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer oder ihrer Grundbuchgläubiger ist nicht erforderlich103. Schuldrechtlich bedarf es für ein derartiges Rechtsgeschäft einer formlosen Vereinbarung. Die dingliche Bindung erfolgt über die Einigung und Erfüllung eines Bindungsmerkmals (§ 873 BGB). Grundbuchrechtlich ist Bewilligung durch die betroffenen Eigentümer und Antragstellung in der Form der §§ 19, 29 GBO erforderlich Zitat:
Hamm, Beschluss v. 13.3.2000, 15 W 454/99). Zitat:
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Liebes Star Mitglied, Ihre ausführliche Stellungnahme ist natürlich wesentlich besser als die meinige. Aber ich sehe das Forum hier als gute Fortbildungsveranstaltung und freue mich, wenn ich entweder in meiner Ansicht bestätigt werde oder aber andere Meinungen zum Sachverhalt nachvollziehe und dem zustimme und zu neuen Erkenntnissen gelange. Also nicht böse sein, wenn ich mal daneben liege ... Bzgl. der Bestimmtheit des Sondernutzungsrechtes wollte ich lediglich ausdrücken, dass der bisherige Eigentümer dem neuen Käufer das schlechteste Stück des Gartens zuweisen / zur Nutzung überlassen kann. Selbstverständlich und das habe ich leider vergessen, muss die Fläche jederzeit nachvollziehbar genau bestimmt werden. |
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Zitat:
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Vielleicht muss der Verkäufer auch die Vollmacht zurückziehen weil nur er (als noch-Eigentümer) die Teilung vornehmen darf! |
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Bedanke mich in erster Linie bei Schielu und Berlinbummel für das Interesse und Bemühungen zu helfen, habe aber leider folgende Zusatzfragen: Zu 1. muss die Neuzuordnung des Sondernutzungsrechtes am Garten im Grundbuch eingetragen werden und ist damit automatisch eine Eigentumsübertragung verbunden? Die Frage nach der automatischen Eigentumsübertragung der einen Gartenhälfte zugunsten Käufer B durch die Grundbuch-Eintragung des Sondernutzungsrechts ist nicht beantwortet. Es stellt sich doch die Frage in dem Zusammenhang, ob Käufer B im Falle des Wiederverkaufs seiner Wohnung dieses Sonderbenutzungsrecht mitverkaufen kann. Wenn ja, dann müsste die ins Grundbuch eingetragene Zuweisung des Sondernutzungsrechtes doch eigentumswirksam sein? Zu 2. gibt es für die Aufteilung der Gartenfläche bestimmte Vorschriften, wie Längs- oder Queraufteilung? Die Frage Längs- oder Queraufteilung ist nicht beantwortet. Wie erwähnt würde bei einer Längsaufteilung des relativ grossen Gartens eine kleine Anliegerterasse vom Verkäufer A und die dazugehörende Fenster- und Türfront zerteilen. Deswegen wäre eine Längsteilung eben nicht vernünftig, und eine Querteilung würde in diesem Fall auch nicht Aufteilung in gut oder schlecht bedeuten, und auch der Zugang wäre vernünftig geregelt, bzw. wäre schon vorhanden. Mit der Auskunft nachvollziehbar/genau bestimmbar wäre ich einverstanden. Zu 3. kann die Vollmacht widerrufen werden, obwohl sie im Kaufvertrag steht, wenn auch nicht unter dem Artikel "Kaufgegenstand", sondern nur unter "Sonstigen Bedingungen"? Frage ist nicht beantwortet. Im Kaufvertrag heisst es: A bevollmächtigt B, unter Befreiung der Beschränkung des § 181 BGB, die Teilungserklärung vom . . . (Datum usw.) des amtierenden Notars in einer separaten Urkunde dahingehend zu ändern, dass das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche der Wohnung 1 den Wohnungen 1 und 2 neu zugeordnet wird. |
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Zitat:
ist Bewilligung durch die betroffenen Eigentümer und Antragstellung in der Form der §§ 19, 29 GBO erforderlich" Zitat:
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche SONDERNUTZUNGSRECHT GARTENNUTZUNG -Streitfall Käufer B kauft eine Wohnung im MFH des Hauseigentümers A. Im Kaufvertrag steht dazu in einer separaten Klausel: Zitat:
Im Verlauf wurde die Vollmacht vom Verkäufer A widerrufen und der anschliessende Einspruch von B vom Amtsgericht negativ beschieden. Fragen: 1. besteht die Möglichkeit / Wahrscheinlichkeit, die Entscheidung des Amtsgerichtes in 2. Instanz zu korrigieren? 2. falls ja, welche Aussicht hat dann der Käufer B, sein Konzept einer 50:50 Aufteilung der Gartenfläche in Längsrichtung, sowie die Zuweisung eines zweiten Kellerraumes, gegen den Willen von Mehrheitseigentümer A durchzusetzen? |
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Zitat:
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| AW: Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Zur Frage von Schielu: was soll das heissen? Das sollte richtigerweise heissen: Die Vollmachten wurden nicht notariell beurkundet, um daran anschliessend eine entsprechende Änderung der Teilungserklärung vorzunehmen. |
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