Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht durch Mieter? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Sonderkündigungsrecht durch Mieter? Würde mich interessieren, wie die Vorgehensweise in einem solchen angenommenen Fall aussehen könnte: - Vermieter verlangt Miete obwohl Wohnung noch nicht bezugsfertig ist (kein Schloss an der Tür!). Mieterin musste nach dem Umzug deshalb in der alten Wohnung mit ihren Kindern über einen Monat noch auf der Matrazze schlafen. - Vermieter betritt die Wohnung in Abwesenheit des Mieters. - Eingangstür (Schiebetür) und dessen Schloss sind so schwergängig, dass sie sich von den Kindern nicht öffnen lässt. Im Brandfall oder änlichem (Altbau Fachwerk) würden die Kinder ersticken. Es besteht somit akute Lebensgefahr! - Vermieter verbreitet Verläumdungen und Beleidigungen über die Mieterin. Denkfragen: - Kann die Mieterin für den Zeitraum der Nichtbezugsfertigstellung die Miete zurück verlangen? Wie ist es mit dem sonstigen Zeitraum, in dem die Wohnungstür trotz ständigem Mahnen nicht repariert wird? - Besteht bei Auszug ein Recht auf rückwirkende Geldforderung gegenüber dem Vermieter, weil viele versprochene Sanierungsarbeiten nie beendet wurden oder hätte dies über die übliche Mietminderung geregelt werden müssen? - Kann die Mieterin sofort und fristlos kündigen? Es wäre auch interessant wo so etwas evtl. gesetzlich geregelt ist. Vielen Dank für die Gedanken. Solche Fälle soll es ja geben. Gruß, Siggy |
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| AW: Sonderkündigungsrecht durch Mieter? Das ist kein Fall für`s Immobilienrecht sondern gehört in`s Mietrecht! |
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