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Sonderkündigungsrecht bei mieterhöhung

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht bei mieterhöhung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 12.03.2010, 19:47
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Sonderkündigungsrecht bei mieterhöhung

Hallo,
angenoomen Mieter A bezahlt 500 Euro mtl. für die miete eines Hauses. Der Vermieter will zum 1.6.2010 die Miete erhöhen auf sagen wir mal 505 Euro.
Hat der Mieter A nun zum 1.6.2010 auch ein Sonderkündigungsrecht oder müsste er wenn er ausziehen will die normale Kündigungsfrist beachten?

Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 23:40
V.I.P.
 
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AW: Sonderkündigungsrecht bei mieterhöhung

Lies den §561 BGB. Entscheidend ist das Zugangsdatum der Erklärung des Vermieters.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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