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Sondereigentum und einheitliches aussehen Pflicht

Dies ist eine Diskussion zu Sondereigentum und einheitliches aussehen Pflicht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.04.2009, 22:09
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Sondereigentum und einheitliches aussehen Pflicht

Viele finden ja in einer WEG muss alles schön einheitlich sein. Sie finden es super wenn eine lange Garagenfront z.b. 20 Garagen alle die selbe Torfarbe haben.
Andere wiederum finden dies trostlos und langweilig. Hat ja fast den Karakter eines Plattenbaues...
Es finden sich verschiedene Aussagen, ob nun eine unterschiedliche farbliche Gestaltung des Sondereigentums erlaubt ist oder nicht.
Wenn die Garagen nun Sondereigentum wie siht denn dann die rechtliche Lage aus. Bzw wo wird festgelegt was gleich aussehen muss und was nicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 10:10
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AW: Sondereigentum und einheitliches aussehen Pflicht

Darüber wird wohl dann die Mehrheit entscheiden und gut ist.
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Alt 24.04.2009, 15:40
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AW: Sondereigentum und einheitliches aussehen Pflicht

Zitat:
Zitat von Wohni
Darüber wird wohl dann die Mehrheit entscheiden und gut ist.
Nicht nur die sondern die Gesamtheit. Farbänderungen sind bauliche Veränderungen.
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