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Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum - Abgrenzung

Dies ist eine Diskussion zu Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum - Abgrenzung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 14:28
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Cool Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum - Abgrenzung

Hallo Leser,

mal angenommen, da gäbe es eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss. Aus der Küchendecke der Wohnung führt ein Dunstabzugsrohr durch das Dach in´s freie. Am Rohr wurden von aussen Reparaturen durchgeführt. Sowohl Eigentümer als auch Hausverwaltung waren einhellig der Meinung, dass dieses Rohr zweifelsfrei Gesamteigentum darstellt und somit die Rechnung von der Eigentümergemeinschaft zu zahlen sei.

Hierzu gibt es jedoch eine gegenteilige Meinung der Hausbeiräte, mit folgender Begründung: Das Abzugsrohr war beim Hausbau als Sonderwunsch des (damaligen) Eigentümers installiert worden. Somit sei es Sondereigentum und die Reparatur vom Eigentümer dieser Wohnung alleine zu zahlen.

Es gibt hierüber jedoch keinerlei schriftliche Vereinbarung o.ä. In der Teilungserklärung ist das Abzugsrohr nicht extra erwähnt.

Was würden Sie dazu sagen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 17:33
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AW: Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum - Abgrenzung

Zitat:
Zitat von martini123
Was würden Sie dazu sagen?
Was Beiräte nicht meinen alles zu wissen. Die meisten wissen nicht, dass sie gar nix zu schwätzen haben! Wenn bei der seinerzeitigen Anbringung des Rohres nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Sondereigentümer auch für die zukünftige Unterhaltung aufkommen muss, ist es Gemeinschaftssache! Gemeinschaftseifentum ist es sowieso immer!
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