Dies ist eine Diskussion zu Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof Frage1: Gehört diese Maßnahme zu Instandsetzungsmassnahmen, an denen der Sondereigentümer seinen Anteil selber zahlen muss? Frage 2: Wenn ja, wie berechnet sich der Anteil, wenn er nicht vermessen ist? Danke für Antworten. FritzBz |
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| AW: Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof Ich gehe davon aus, dass das Haus gem. Wohnungseigentumsgesetz in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt ist. Deshalb müssten auch die Stellplätze in der Teilungserklärung bezeichnet sein (z.B. 1/1.000 Aneil) und müssten nicht neu berechnet werden. Ansonsten wäre eine Änderung der Teilungserklärung erforderlich und die müsste von allen Eigentümern beim Notar geändert werden. Da die Stellplätze auch im Aufteilungsplan eingezeichnet sind, müssten sie eigentlich vermessen sein. Evtl. mal beim Baurechtsamt nachfragen, ob es dort genauere Pläne gibt. Außerdem bin ich der Meinung, dass eine evtl. Vermessung Sache der gesamten Eigentümergemeinschaft ist. |
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| AW: Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof Zitat:
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