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Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof

Dies ist eine Diskussion zu Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 30.04.2007, 09:28
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Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof

Ein zu einem Mehrfamilienhaus gehörender maroder Hof wird saniert, d.h. neu gepflastert nach Beschluss der WEG. Auf diesem Hof befinden sich einige KfZ-Stellplätze im Sondereigentum. Die Stellplätze sind in der Teilungserklärung vermerkt, in einem Miniplan eingezeichnet, aber nicht vermessen.
Frage1: Gehört diese Maßnahme zu Instandsetzungsmassnahmen, an denen der Sondereigentümer seinen Anteil selber zahlen muss?
Frage 2: Wenn ja, wie berechnet sich der Anteil, wenn er nicht vermessen ist?
Danke für Antworten. FritzBz
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  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2007, 13:25
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AW: Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof

Ich gehe davon aus, dass das Haus gem. Wohnungseigentumsgesetz in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt ist.
Deshalb müssten auch die Stellplätze in der Teilungserklärung bezeichnet sein (z.B. 1/1.000 Aneil)
und müssten nicht neu berechnet werden.
Ansonsten wäre eine Änderung der Teilungserklärung erforderlich und die müsste von allen Eigentümern beim Notar geändert werden.

Da die Stellplätze auch im Aufteilungsplan eingezeichnet sind, müssten sie eigentlich vermessen sein.
Evtl. mal beim Baurechtsamt nachfragen, ob es dort genauere Pläne gibt.

Außerdem bin ich der Meinung, dass eine evtl. Vermessung Sache der gesamten Eigentümergemeinschaft ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.05.2007, 16:57
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AW: Sondereigentum eines Parkplatzes im Hof

Zitat:
Zitat von CruNCC
Ich gehe davon aus, dass das Haus gem. Wohnungseigentumsgesetz in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt ist.
Deshalb müssten auch die Stellplätze in der Teilungserklärung bezeichnet sein (z.B. 1/1.000 Aneil)
und müssten nicht neu berechnet werden.
Ansonsten wäre eine Änderung der Teilungserklärung erforderlich und die müsste von allen Eigentümern beim Notar geändert werden.

Da die Stellplätze auch im Aufteilungsplan eingezeichnet sind, müssten sie eigentlich vermessen sein.
Evtl. mal beim Baurechtsamt nachfragen, ob es dort genauere Pläne gibt.

Außerdem bin ich der Meinung, dass eine evtl. Vermessung Sache der gesamten Eigentümergemeinschaft ist.
Danke für den Hinweis, Senior Mitglied. Die Stellplätze -in unserer Teilungserklärung 2, in der anderer WE drei - sind nur in einem Miniplan eingezeichnet - halt mal schnell vom damaligen Verkäufer des Hauses (Altbau) ein Nachtrag erwirkt. Der Verkäufer hatte bis zum Verkauf der letzten Wohnung ein Zuweisungsrecht. Über die Anteile ist nichtsvermerkt. Dennoch führt der Hinweis auf eine nachträglicghe Vermessung ein bisschen weiter.
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