Dies ist eine Diskussion zu so eine art "halber Hausmeister" in einer WEG? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| so eine art "halber Hausmeister" in einer WEG? Eine Person, Herr V, selbstnutzender Eigentümer in Haus Nr. 2 sei zum Verwalter der WEG bestimmt. Überwiegend macht jeder, was er will, und versucht dabei dem anderen nicht in die Quere zu kommen. So haben die drei Häuser untereinander auch so gut wie nichts zu tun. Eine WE-Versammlung habe es seit mindestens einem Jahr nicht mehr gegeben. In Haus 1 habe sich Eigentümer E (rdgeschoss) jahrelang um alles gekümmert, was Haus 1 angeht: die Gebäudeversicherung gezahlt, Defektes Treppenlich repariert, Dachrinnen gereinigt usw, und (versucht), die Teilrechnungen von seinen beiden Miteigentümern einzutreiben, Hausmeistertätigkeiten (zB Dachrinnenreinigung) usw. Dies vor allem deshalb, weil die beiden anderen Miteigentümer in Haus 1 sich gern vor ihren gemeinschaftlichen Verpflichtugnen gedrückt haben. Eigentümer M (itte) habe vermietet, so lang der Mieter zahlt, ist ihm wurst, was im Haus passiert, immerhin beteiligt er sich zB an der Gebäudeversicherung. Der (ehemalige) Eigentümer O (ben) habe sich dagegen nie an irgendwas beteiligt, und wurde schliesslich zwangsversteigert. Soviel zur Vorgeschichte. Nun sei es so, daß E nicht mehr dort wohnt, sondern vermietet hat, dennoch aber immer noch in der "Hausmeisterrolle" ist. Dafür gibt es nun Neu-Eigentümer D (ach) welcher ins Haus eingezogen ist. Schon bald gibt es Unstimmigkeiten zwischen E und D, da E noch immer sich allein um alles kümmert, ohne sich mit M und/oder D abzustimmen, und fleissig Rechnungen für seine "Dienstleistungen am und für das Haus" verschickt, ohne jemals zB mittels Eigentümer-Beschluiss dazu legitimiert worden zu sein. Und schliesslich bietet E an, daß D das doch in Zukunft machen soll. Da D im Gegensatz zu E im Haus wohnt, müsste D nicht immer rausfahren, wenn es was zu tun gibt. E würde die Gebäudeversicherungen kündigen, auf daß D neue abschliesse etc, pp. Prinzipiell sei D durchaus nicht abgeneigt, diesen "Job" zu übernehmen. Nur würde er es gerne dann auch richtig machen. Und nun fragt D sich, was dabei zu beachten wäre, und wie vorzugehen. Soweit D. das WE-GEsetz versteht, wäre eigentlich V für all diese Sachen in allen drei Gebäuden zuständig, und nicht jedes Haus für sich allein verantwortlich. Müsste D also eine Eigentümerversammlung aller 7 einberufen, um sich zum Verwalter von Haus 1 bestimmen zu lassen? Könnte D für seine Tätigkeiten eine angemessene Entlohnung erwarten - wie hoch wäre "angemessen"? E hat sich bisher einen Stundenstatz von 15.-€ genehmigt...) Und welche möglichen Fallstricke wären noch zu beachten...? |
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