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Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen?

Dies ist eine Diskussion zu Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 09:49
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Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen?

Früher konnte man die Sicherheitsleistungen Bar hinterlegen, dies ist nun angeblich nicht mehr möglich.

Aber was bedeutet das genau:

Bundesbankscheck und Verrechnungsscheck
bitte unbedingt beachten:

* Der Scheckaussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein.
* Der Scheck darf nicht auf Ihr eigenes Konto bezogen sein.
* Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Die Vorlagefrist muss eingehalten werden.

Kostet dieser von der Verrechnungsscheck oder Bundesbankscheck gebühren?

Bekommt man den ohne weiters?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 12:07
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AW: Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen?

Bei den meisten Banken kann man gegen Gebühr einen Verrechnungscheck der Bank bekommen. Die Gebühren sind unterschiedlich (5-15 Euro nach meinem Wissensstand).
Ein Bundesbankscheck wird von der Bank für den Kunden beantragt, ist aber wesentlich teurer.
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