Dies ist eine Diskussion zu Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen? Aber was bedeutet das genau: Bundesbankscheck und Verrechnungsscheck bitte unbedingt beachten: * Der Scheckaussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein. * Der Scheck darf nicht auf Ihr eigenes Konto bezogen sein. * Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Die Vorlagefrist muss eingehalten werden. Kostet dieser von der Verrechnungsscheck oder Bundesbankscheck gebühren? Bekommt man den ohne weiters? |
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| AW: Sicherheitsleistungen bei Zwangsversteigerungen? Bei den meisten Banken kann man gegen Gebühr einen Verrechnungscheck der Bank bekommen. Die Gebühren sind unterschiedlich (5-15 Euro nach meinem Wissensstand). Ein Bundesbankscheck wird von der Bank für den Kunden beantragt, ist aber wesentlich teurer. |
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