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Sich selbst als Hausverwalter bestellen?

Dies ist eine Diskussion zu Sich selbst als Hausverwalter bestellen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.11.2007, 11:20
Boardneuling
 
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Sich selbst als Hausverwalter bestellen?

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Hauseigentümer möchte in seinem eigenen Haus Verwalter werden. Da er mehr Wohnungen in dieser WEG hat, hat er auch die Mehrheit und könnte das leicht erreichen.

Können die anderen, oder nur ein Eigentümer trotz Mehrheit dagegen widersprechen?

Gibt es in diesem Falle eine Ausnahme, oder gelten die gleichen Regeln wie bei einer "fremden"Person?

Vielen Dank für Antworten!

Grüße kelly
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2007, 16:51
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AW: Sich selbst als Hausverwalter bestellen?

Da er erstmal die Mehrheit hat, verschafft ihm das natürlich das notwendige Stimmrecht. Es darg aber bei einem Verwalter kein Interessenskonflikt vorliegen, er muss eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherstellen und objektiv sein. Daher mit Verweis auf eben dieses Problem einer Selbstwahl widersprechen, zur Not bei Gericht einen Notverwalter bestellen lassen.
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