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Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 12.08.2007, 22:07
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Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft

Muss man in einer 3 Parteien Eigentümergemeinschaft zwingend einen Hausverwalter einsetzen, oder kann man auch in dem Versammlungsprotokoll vereinbaren, wer für was zuständig ist, OHNE einen Eigentümer als Verwalter einzusetzen?

Vielen Dank für nützliche Hinweise, Links, Urteile und Erfahrungen.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.08.2007, 18:38
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AW: Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft

Meiner Meinung nach kann man drei Eigentümer, die keinen Verwalter wollen, nicht zwingen, trotzdem einen zu bestellen und mit der Hausverwaltung zu beauftragen. Wenn dies jedoch einer der Eigentümer wünscht, so wird es notwendig.
Eigentlich ist also ein Hausverwalter vorgeschrieben, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter....
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Alt 15.08.2007, 08:57
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AW: Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft

Danke, für Deinen Beitrag. Weißt Du auch, wie das im Falle von Problemen rechtlich aussieht? Und werden die anfallenden Verwaltungsaufgaben (Eigentümerversammlung, Protokoll, Wirtschaftsplan, Abrechnung usw.) dann einfach unter den Eigentümern verteilt? Wer trägt die "Verantwortung"?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2007, 08:18
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AW: Selbstverwaltung einer Eigentümergemeinschaft

Das ist ja gerade der Punkt: wenns ein Problem gibt, geht die Klöpperei los. Wie soll denn einem die Verantwortung übertragen werden, wenn die Regelung (Besitzer verwalten gemeinschaftlich selber) eigentlich nicht vorgesehen ist? Das wäre dann ganz normal zivilrechtlich zu regeln. Einen Verwalter kann man zur Verantowrtung ziehen für das, was er tut. Jemanden, der freiwillig etwas übernimmt, schwieriger, außer bei Vorsatz.
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