Dies ist eine Diskussion zu Schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrages... innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrages... folgender Sachverhalt. Eine Familie beabsichtigt ein Haus aus einer Insolvenzmasse zu kaufen, bzw. erst einmal ein Angebot abzugeben. Das Haus steht noch nicht in der öffentlichen Zwangsversteigerung sondern kann vorher "normal" gekauft werden. Treuhänder ist der Insolvenzverwalter. Die Familie entschließt sich ein zeitlich beschränktes Angebot abzugeben. Der Treuhänder leitet dieses Angebot den Gläubigern weiter und wartet ab. Er wartet bis zum letzten Tag der Angebotsfrist. Am letzten Tag teilt er der Familie mit, dass alle Gläubiger mit der Veräußerung zu diesem Angebot einverstanden sind. Die Familie ist glücklich und erleichtert. Aufgrund dieser Aussage verkauft die Familie Ihre Eigentumswohnung einen Tag später. Am Tag der Beurkundung (beim Betreten des Notariats)für das Haus, wurde der Familie mitgeteilt, dass der Vertrag eine schwebende Unwirksamkeit hat, da sich ein Gläubiger in seiner Forderung "verrechnet" hat. Dieser hat zwar dem Angebot zugestimmt, jedoch in den Bedingungen eine Abweichung von ca. 2.000 € gehabt. Das müsse noch geklärt werden und erst dann wird der Vertrag wirksam. Man hat der Familie freigestellt zu unterschreiben, jedoch bleibt denen nichts anderes übrig, da die ja Ihre Wohnung bereits verkauft haben. Der Treuhänder wusste von der Situation der Familie und wusste auch ca. 1,5 Woche vor Beurkundung von diesem "Rechenfehler", dass sagte er nur nicht. Leider hat man auf Nachfrage keine zeitlichen Rahmen bezüglich der Übergabe machen könne, da ja der Treuhänder nicht wüsste, wann der Gläubiger antworten würde. Frage: Wie lange kann sich die Familie hinhalten lassen? Welche Möglichkeiten hat die Familie um Druck auszuüben? Und ist es möglich, Schadensersatzforderungen gegenüber den Treuhänder geltend zu machen, wenn es zeitlich noch länger dauern würde. Nachfolgend der Text aus dem Kaufvertrag... Zitat:
Frank Geändert von frank_17 (02.02.2011 um 13:06 Uhr). |
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| AW: Schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrages... Außer warten ist da gar nichts zu machen! Der Verwalter kann nichts für die "Schlamperei" des Gläubigers! Evtl könnte mit denen ein Kompromiss über einen kleinen "Draufschlag" gefunden werden. Wer eine Wohnung vor einem rechtskräftigen Kaufvertrag verkauft, ist selber schuld! |
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| AW: Schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrages... Naja, ist selber Schuld, haben wir vom Notar auch schon gehört. Problem war jedoch, dass der Käufer für die Eigentumswohnung der Familie ein zeitliches Ultimatum gestellt hatte und wäre der Termin nicht gelaufen, hätte dieser die Wohnung nicht gekauft. Im Endeffekt wäre der Kauf des Hauses somit auch nicht zustande gekommen. Die Familie war also in der Zwickmühle. Selber Schuld kann man nur bedingt sagen, es grenzt jedoch an arglistig Täuschung seitens des Insolvenzerwalter, wenn er am Telefon sagt, ja alle Gläubiger haben zugestimmt und 2 Minuten vor der Beurkundung für das Haus, ach ja, der eine Gläubiger hat wohl einen Fehler gemacht und dann zugibt, dass er das schon 1,5 Wochen vor dem Termin wusste. Außerdem war diese Reihenfolge von der finanzierenden Bank klar vorgegeben. Erst verkaufen, dann Kaufen... Also bitte vorsichtig mit so Aussagen, selber Schuld. Trotzdem vielen Dank für eine nichtssagende Antwort. Gruß Frank |
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| AW: Schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrages... Ein Kaufvertrag wird erst dann rechtskräftig, wenn er vom Notar gegengezeichnet ist! Der Käufer hatte, nachdem er auf den Umstand rechtzeitig hingewiesen wurde, die Möglichkeit, ihn nicht einzugehen! Alle vorherigen Handlungen waren verfrüht und dafür kann der Verwalter nunmal gar nichts! |
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| AW: Schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrages... Also nochmal, der Insolvenzverwalter hat wissentlich falsche Angaben gemacht. Richtig ist, dass er es noch vor dem Termin mitgeteilt hat. Ganze 2 Minuten...Der Vertragsentwurf sah diese Klausel nicht vor. Es geht ja hier nicht darum, dass die Familie vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, sonder einzig und alleine, wie lange kann sich der Gläubiger oder der Insolvenzverwalter Zeit lassen!? Die Finanzierung ist auch nur für eine bestimmte Zeit aufrecht zu erhalten. Und solange der Vertrag schwebend ist, kann die Familie auch keine Kreditunterlagen unterschreiben. Mal angenommen die Bank sagt, die Konditionen können wir max. noch 1 Woche aufrecht erhalten...Zinsen sind gestiegen und die Bank kann aufgrund der neuen Zinssätze keine Darlehenszusage mehr geben, was passiert dann? Die Familie kann das Haus nicht zahlen. Ursache liegt aber einzig und alleine beim Gläubiger bzw. Insolvenzverwalter, dass der Vertrag nicht rechtzeitig zustande kommt. Gruß Frank |
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