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Schließzylinder von Miteigentümer entfernt

Dies ist eine Diskussion zu Schließzylinder von Miteigentümer entfernt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 12.02.2008, 10:35
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Schließzylinder von Miteigentümer entfernt

Hallo,

In einem 6 Parteien Haus mit Eigentumswohnungen hat ein Eigentümer, welcher den Kellerzugang (feuerhemmende Türe) nicht abgeschlossen haben möchte, den Schließzylinder ausgebaut. Da im Keller Wertgegenstände lagern und auch dies der Zugang zur Heizungsanlage ist, sollte dieser eigentlich verschlossen sein oder mit einem Türknauf von außen vor unbefugten Zutritt gesichert sein. Was kann man am besten machen, damit der Urzustand wieder hergestellt wird. Was kann passieren, wenn die restl. Eigentümer des Hauses aufgrund der guten Lobby des speziellen Eigentümers keinen neuen Zylinder oder Knauf anzubringen. Kann man seinen privaten Eigentum nicht schützen? Dürfen wirklich andere erklären, dass die Tür immer offen bleibt?

Danke im Voraus.

Grüße,
caisson
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  #2 (permalink)  
Alt 16.02.2008, 08:24
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AW: Schließzylinder von Miteigentümer entfernt

So wie ich das verstehe handelt es sich um den allgemeinen Kellerzugang, nicht um einen Privatkeller. Die allgemeine Kellertür ist Gemeinschaftseigentum und darf somit nicht einfach verändert werden. Die Verwaltung müsste hier eingreifen und das Problem, wenn es sich nicht intern lösen lässt, bei der nächsten Eigentümerversammlung besprechen (schriftlich bei der Verwaltung einreichen, dann muss es als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden). Wenn dann die Mehrheit der Eigentümer beschließt, dass der Ursprungszustand wieder eingeführt werden soll/muss, muss dies auch geschehen.
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