Dies ist eine Diskussion zu Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? nehmen wir man an es bestünde eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 6 Parteien. Bei Eigentümer A wurde Sachbeschädigung (Kleber reingespritzt) am Schließzylinder seiner Wohnungsabschlußtür vorgenommen. Der Schließzylinder gehört zu keiner Schließanlage des Hauses und war vorher völlig intakt. Strafanzeige wurde ordnungsgemäß bei der Polizei gestellt. Aufgrund der Sachbeschädigung war es A nicht möglich in die Wohnung zu gelangen. Er war gezwungen den Schlüsseldienst zu rufen, welcher die Tür nur mittels abflexen des Türsicherheitsbeschlages öffnen konnte. Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Gehört der Zylinder und der Türbeschlag zum Gemeinschaftseigentum? Die Hausverwaltung ist der Meinung es wäre nicht so, da es sich hier nicht um eine Schließanlage handle. Was meint Ihr? Gibt es womöglich bereits Gerichtsbeschlüsse, die die Meinung des Hausverwalters widerlegen? Schönen Gruß SchwesterD |
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| AW: Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? Türschlösser und die dazu gehörigen Schlüssel sind gemeinschaftliches Eigentum, soweit es sich um eine gemeinschaftliche Türschließanlage handelt. Schlüssel und Schlösser, die sich im Sondereigentum befinden, gehören auch zum Sondereigentum. Die Auswechslung eines herkömmlichen Türschlosses durch eine elektrische Schließanlage stellt eine bauliche Veränderung dar. Unter Schließanlagen versteht man Schließzylinder- und Schlüsselkombination für Gemeinschafts- und Sondereigentum. Was steht in der Teilungserklärung? |
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| AW: Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Schloß in der Wohnungstür gehört zu keiner Schließanlage und wird nicht mit dem gleichen Schlüssel, wie die Haustür, bedient. In der Teilungserklärung ist darüber nichts geregelt. Dies hat auch der Hausverwalter bestätigt. Was kann man von dieser Fachmeinung halten? http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...ic_id=106790&& Ist diesem Fall ähnlich. Selbst wenn das Schloß Sondereigentum ist, wie verhält es sich mit dem Türbeschlag? Der musste auch erneuert werden und gibt schließlich auch das Erscheinungsbild einer Wohnungtür wieder. Mal davon abgesehen, dass eine Wohnungsabschlusstür ohne Zylinder und Türbeschlag keinen Zweck erfüllt und eigentlich eine Einheit ergeben sollten?! ![]() Schöne Grüße SchwesterD Geändert von SchwesterD (11.02.2011 um 12:47 Uhr). |
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| AW: Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? Zitat:
Zitat:
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| AW: Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? Hm, folgendes habe ich noch gefunden: Zitat:
Mir scheint, als ob die Meinung hier sehr auseinandergehen. Weitere Quellen scheinen ebenfalls obiger Auffassung zu sein. Was ist nun richtig? Schöne Grüße SchwesterD |
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| AW: Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? Das stand bereits in #2, bedeutet aber nicht grundsätzlich, dass solche Reparaturen nicht durch den Sondereigentümer zu zahlen sind. |
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| AW: Schließzylinder einer Wohnungsabschlußtür - Gemeinschaftseigentum? Ok, also soll ein Sondereigentümer auf seine Kosten Gemeinschaftseigentum reparieren lassen? So etwas ist in der Teilungserklärung nicht geregelt.Die genannten Quellen sagen schließlich, dass z.B. das Schloß zum Gemeinschaftseigentum gehört. |
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