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Schimmel mit Styropor überklebt

Dies ist eine Diskussion zu Schimmel mit Styropor überklebt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 09:32
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Schimmel mit Styropor überklebt

Guten Tag
Nehmen wir mal an Person A würde in einem von Schimmel sehr stark befallenem Zimmer leben. Und der Vermieter würde darauf hin den Hausmeister schicken und den Schimmel mit Styropor überkleben lassen. Person A würde ca. 1 Jahr in der Wohnung weiterleben und dann gesundheitliche Schäden (typische Schimmel Symptome) merken. Das Bett der Person A würde direkt an der Schimmelstelle stehen.
Was könne Person A tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 09:39
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Mangel dem Vermieter mitteilen und Miete kürzen.

Wie kann man so ein Vorgehen nur ein Jahr lang akzeptieren? Sollte doch glasklar sein, dass der Schimmel darunter weiterwuchert!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 09:39
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Hat Person A gar nicht gemerkt das der Schimmel nicht entfernt sondern nur überklebt wurde?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 09:59
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Zitat:
Was könne Person A tun?
Neben der Mietminderung natürlich sofort kündigen. In 3 Monaten ist man der Schimmelhölle entronnen.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 10:27
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Person A sei es nicht aufgefallen, dass der Schimmel nicht richtig entfernt wurde, da er keine Ahnung auf dem Gebiet hat.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 11:29
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Würde die Möglichkeit bestehen zu klagen?

Geändert von JensWe (18.10.2011 um 12:01 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 13:56
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Zitat:
Zitat von JensWe Beitrag anzeigen
Würde die Möglichkeit bestehen zu klagen?
Wegen oder auf was möchte man denn klagen?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #8 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 14:50
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Der Vermieter würde sagen, er entferne den Schimmel. Stattdessen überklebe er ihn nur.
Anlügen des Mieters mit gesundheitsschädlichen Folgen?

Könnte so etwas funktionieren?
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  #9 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 22:05
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Zitat:
Zitat von JensWe Beitrag anzeigen
Der Vermieter würde sagen, er entferne den Schimmel. Stattdessen überklebe er ihn nur.
Anlügen des Mieters mit gesundheitsschädlichen Folgen?

Könnte so etwas funktionieren?
Was wiederum die Frage aufwirft, was genau man mit einer Klage bezwecken will? Bzw. wegen was oder auf was man klagen will. Ne Klage wegen anlügen des Mieters gibt es nicht. Bei den gesundheitsschädlichen Folgen ist die Frage ob der Mieter zweifelsfrei beweisen kann, dass die aufgrund des Schimmels entstanden sind?
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 22:21
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AW: Schimmel mit Styropor überklebt

Selbst wenn der Schimmel entfernt wurde, so ist doch völlig klar, dass es zu einem erneuten Schimmelbefall kommen muss, wenn die Ursache für die Feuchtigkeit nicht beseitigt wird. Schlimmer noch: Es ist möglich, dass man mehr Schimmel hat, als vorher, da der s.g. Taupunkt noch verschoben wird. Im Klartext: Dadurch, dass die Wand durch die kaum durchlässige Styroporschicht abgedeckt und isoliert wird, gelangt weniger Wärme in die Mauer, dadurch kommt die Feuchtigkeit noch besser hinein.

Auch wenn ich die genauen Gegebenheiten vor Ort nicht kenne: Den Vermieter sollte man glatt wegen fahrlässiger Körperverletzung anzeigen. Oder den Handwerker. Wer auch immer das so zu verantworten hat.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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