Dies ist eine Diskussion zu Schenkung rückgängig machen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Schenkung rückgängig machen? Nehmen wir an, Herr A war vor 8 Jahren noch minderjährig. Seine Eltern, welche ein Haus besaßen, trennten sich und er bekam ein viertel des Hauses. Sein Bruder ebenso. Der Vater die andere Hälfte. Die Mutter hat ihren Teil sozusagen an die Kinder abgegeben. Der minderjährige Herr A hatte einen gesetzlichen Vertreter. Nun möchte Herr A aber nichts mit dem Haus zu tun haben. Gibt es eine Möglichkeit, diese Schenkung wieder rückgängig zu machen, sodass der Teil des Hauses, welches Herr A (und evtl auch sein Bruder) von der Mutter übertragen bekommen hatte, wieder im Besitz der Mutter ist? Das Haus soll aber nicht einfach "zurückgeschenkt" werden, sondern das, was vor 8 Jahren da "fabriziert" wurde, soll rückgängig gemacht werden. Gibt es eine Möglichkeit für Herrn A, bzw seine Angehörigen, dass dies geschieht? Bin für jede Hilfe dankbar! Gruß Fred |
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| AW: Schenkung rückgängig machen? |
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| AW: Schenkung rückgängig machen? was mir dabei halt nicht gefällt ist folgendes: wenn Herr A (zwar eher unwahrscheinlich aber mal ein reines beispiel) seinen Anteil nun "zurück-überträgt", oder eben an irgendwen verschenkt und dann in ein paar jahren beispielsweisse zum sozialfall wird oder von irgendwelchen anderen ämtern abhängig wird, dann kann das amt diese schenkung bis zu zehn jahre wieder rückgängig machen, soweit ich weiss. Und das haus würde somit wieder Herrn A gehören und verwertet werden. so ein szenario soll für herrn A eben vermieden werden. gruß fred |
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| AW: Schenkung rückgängig machen? Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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