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Schenkung rückgängig machen?

Dies ist eine Diskussion zu Schenkung rückgängig machen? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.07.2008, 15:32
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Schenkung rückgängig machen?

Hallo.
Nehmen wir an, Herr A war vor 8 Jahren noch minderjährig. Seine Eltern, welche ein Haus besaßen, trennten sich und er bekam ein viertel des Hauses. Sein Bruder ebenso. Der Vater die andere Hälfte. Die Mutter hat ihren Teil sozusagen an die Kinder abgegeben. Der minderjährige Herr A hatte einen gesetzlichen Vertreter.
Nun möchte Herr A aber nichts mit dem Haus zu tun haben.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Schenkung wieder rückgängig zu machen, sodass der Teil des Hauses, welches Herr A (und evtl auch sein Bruder) von der Mutter übertragen bekommen hatte, wieder im Besitz der Mutter ist?
Das Haus soll aber nicht einfach "zurückgeschenkt" werden, sondern das, was vor 8 Jahren da "fabriziert" wurde, soll rückgängig gemacht werden.

Gibt es eine Möglichkeit für Herrn A, bzw seine Angehörigen, dass dies geschieht?
Bin für jede Hilfe dankbar!

Gruß
Fred
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Alt 20.07.2008, 21:44
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AW: Schenkung rückgängig machen?

Die Schenkung kann nicht "rückgängig" gemacht werden.

Mit einem notariellen Vertrag kann der Anteil (an wen auch immer) übertragen werden. Sollte die Mutter einverstanden sein, müssten sie den Vertrag mitunterschreiben.

Der Anteil könnte allerdings auch z.B. an den Briefträger verschenkt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2008, 23:46
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AW: Schenkung rückgängig machen?

was mir dabei halt nicht gefällt ist folgendes:

wenn Herr A (zwar eher unwahrscheinlich aber mal ein reines beispiel) seinen Anteil nun "zurück-überträgt", oder eben an irgendwen verschenkt und dann in ein paar jahren beispielsweisse zum sozialfall wird oder von irgendwelchen anderen ämtern abhängig wird, dann kann das amt diese schenkung bis zu zehn jahre wieder rückgängig machen, soweit ich weiss. Und das haus würde somit wieder Herrn A gehören und verwertet werden.

so ein szenario soll für herrn A eben vermieden werden.

gruß
fred
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  #4 (permalink)  
Alt 22.07.2008, 08:28
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AW: Schenkung rückgängig machen?

Zitat:
Zitat von uechtelfred
was mir dabei halt nicht gefällt ist folgendes:

wenn Herr A (zwar eher unwahrscheinlich aber mal ein reines beispiel) seinen Anteil nun "zurück-überträgt", oder eben an irgendwen verschenkt und dann in ein paar jahren beispielsweisse zum sozialfall wird oder von irgendwelchen anderen ämtern abhängig wird, dann kann das amt diese schenkung bis zu zehn jahre wieder rückgängig machen, soweit ich weiss. Und das haus würde somit wieder Herrn A gehören und verwertet werden.

so ein szenario soll für herrn A eben vermieden werden.

gruß
fred
der geschilderte - natürlich rein fiktive - SV, ist m.e. ein untauglicher Versuch, für den Fall sozialer Not, "Familienvermögen" zu sichern um ggf. soziale Leistungen beziehen zu können. Dem hat der Gesetzgeber - glücklicherweise - einen Riegel vorgeschoben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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