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Schadensersatzanspruch???

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatzanspruch??? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.10.2008, 22:29
Boardneuling
 
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Schadensersatzanspruch???

Hallo,

folgend fiktiver Fall:

Käufer K. möchte ein Mehrfamilienhaus zum Preis von 1.500.000 EUR vom Verkäufer V. kaufen. Als die beiden beim Notar zur Beurkundung des Kaufvertrages sind, verlangt der Käufer K, dass die seiner Ansicht nach monatlichen Mieteinnahmen von 11.000 EUR im Kaufvertrag aufgenommen werden. Der Verkäufer V. entgegnet, er wisse nicht sicher wie hoch die Mieteinnahmen sind und möchte es lieber nicht aufnehmen. Nachdem der Notar zwischen den Parteien vermittelt hat, einigen sich die Beteiligten darauf "Mieteinnahmen in Höhe von ungefähr 10.000 EUR" in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Nachdem das Haus übergeben wurde erhält der K. die erste Abrechnung aus der die tatsächlichen Mieteinnahmen in Höhe von 9.000 EUR hervorgehen. Aufgrund der tatsächlichen Miete von 9.000 EUR ergibt sich für das Mehrfamilienhaus nur ein Verkehrswert in Höhe von 1.350.000 EUR.
Käufer K. fordert daher vom Verkäufer V. Schadenersatz in Höhe von 150.000 EUR.

Frage: Ist der Anspruch berechtigt? Welche Rechtsvorschriften sind bei der Beurteilung des Falls zu berücksichtigen?

Die Frage wurde mir im Rahmen der Immobilienfachwirtprüfung gestellt und ich bin mir nicht sicher ob es stimmt was ich geschrieben habe. Ich danke für Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2008, 11:35
V.I.P.
 
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AW: Schadensersatzanspruch???

Ja, der Anspruch ist berechtigt! Hier handelte es sich um eine zugesicherte Eigenschaft.
Lies dazu mal das BGH-Urteil V ZR 275/00, http://lexetius.com/2001,1484
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  #3 (permalink)  
Alt 17.10.2008, 21:06
Boardneuling
 
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AW: Schadensersatzanspruch???

Das beruhigt mich. So hatte ich den Fall auch gesehen. In Kurzform hatte ich geantwortet:
Vertraglich zugesicherte Eigenschaft, Sachmangel nach §434 BGB mit den Rechten aus §437 BGB. Da alles andere als Möglichkeit ausscheidet (Nacherfüllung, etc.), bleibt der Schadenersatz. Leider hatte ich in meiner Antwort nicht mehr angefügt, dass es fraglich ist ob 9.000 EUR noch "ungefähr 10.000" mit einschließt. Aber da das einer unterschreitung von 10% entspricht denke ich mal das dürfte zuviel sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 11:23
V.I.P.
 
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AW: Schadensersatzanspruch???

Zitat:
Zitat von Rock E. Feller
dass es fraglich ist ob 9.000 EUR noch "ungefähr 10.000" mit einschließt. Aber da das einer unterschreitung von 10% entspricht denke ich mal das dürfte zuviel sein.
Dieses ca. hat mir auch etwas zu denken gegeben allerdings war das in dem BGH-Fall ebenso. Zumal ja auch schon eine Reduzierung aus dem ursprünglichen Angebot erfolgt ist.
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