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Schadensersatz nur bei Beschlussanfechtung?

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz nur bei Beschlussanfechtung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 31.03.2011, 21:00
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Schadensersatz nur bei Beschlussanfechtung?

In einer Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft ist ein Schädlingsbefall aufgetreten.

Der betroffene Eigentümer stellt mit Hilfe der Verwaltung einen Antrag auf Beseitigung. Die Eigentümer lehnen die Beseitigung des Schädlingsbefalls ab.
Der betroffene Eigentümer vermietet die Wohnung neu, weil keine Schädlinge zu sehen sind.
3 Monate später berechnet der Mieter wegen Schädlingsbefall Mietminderung.
Der Vermieter möchte nun den anderen Eigentümern den Mietausfall berechnen.
1) Ist das möglich, oder hätte er den Beschluss anfechten müssen?
2) Kann er den Antrag auf Beseitigung des Schädlingsbefalls einfach neu stellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 10:26
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AW: Schadensersatz nur bei Beschlussanfechtung?

Zitat:
Zitat von Queen Beitrag anzeigen
1) Ist das möglich, oder hätte er den Beschluss anfechten müssen?
Das ist nicht möglich! Er sollte die Gemeinschaft auf Beseitigung verklagen!
Zitat:
2) Kann er den Antrag auf Beseitigung des Schädlingsbefalls einfach neu stellen?
Sieh oben! Da hilft nur die Klage!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.04.2011, 19:53
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AW: Schadensersatz nur bei Beschlussanfechtung?

Hier handelt es sich aber um einen Altbau. Im Altbau ist diese Schädlingsart (eigentlich Lästlingsart) weit verbreitet. Hat die Klage in diesem Fall auch Aussicht auf Erfolg?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.04.2011, 11:08
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AW: Schadensersatz nur bei Beschlussanfechtung?

Das weiß niemand! M.E. ja, wenn der Schädlingsbefall behebbar ist.
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