Dies ist eine Diskussion zu Sanierung von Gemeindschaftseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Sanierung von Gemeindschaftseigentum ich würde gerne mal eure Meinung zu dem nachfolgenden fiktiven Fall hören: Herr x ist Besitzer einer Eigentumswohnung. Die gesamte Liegenschaft umfasst 40 Wohneinheiten und wird über einen Hausverwalter betreut. Im Jahre 2003 wurde auf einer Eigentümerversammlung die Komplettsanierung sämtlicher Balkone - die zum gemeindschaftlichem Eigentum gehören - beschlossen. Hintergrund war neben Schönheitsargumenten hauptsächlich eintretendes Wasser in die Wohungen über die Balkone. Daher wurden die Balkone auch kpl. saniert incl. Versiegelung etc. Nehmen wir mal, der Hauswalter schlägt im Jahre 2009 auf der jährlichen Eigentümerversammlung erneut eine kpl. Sanierung incl .Versiegelung der Balkone vor, da in 5 Wohnungen wiederum über die Balkone Wasser/Feuchtigkeit eindringt. Da mittelfristig zu befürchten wäre, das die anderen Balkone auch nach und nach betroffen wäre, sollten eben alle Balkone wieder kpl. saniert werden. Quasi würden die Arbeiten von 2003 nochmal kpl. durchgführt Herr x ist aboluter Laie in solchen Angelegenheiten und kann dieses nicht nachvollziehen bzw beurteilen. Wie sollte sich Herr x auf eine ev. kommende Eigentümerversammlung vorbereiten, auf der ggf. die o.g. Situation entstehen könnte ? Vielen Danke für Eure Meinung |
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| AW: Sanierung von Gemeindschaftseigentum Wenn die Arbeiten notwendig sind, müssen sie auch gemacht werden. Es entscheidet die Versammlung. Vorab sollte jedoch ein Saxgverständiger überprüfen ob sie wirklich überall notwendig sind. |
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