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Sammelparkplatz als Mieter bzw. Eingentümer

Dies ist eine Diskussion zu Sammelparkplatz als Mieter bzw. Eingentümer innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.04.2009, 21:22
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Unhappy Sammelparkplatz als Mieter bzw. Eingentümer

Angenommen es gibt einen Mieter M in einer Wohnung zu der auch eine einzelne Parzelle eines Sammelparkplatzes gehört. ( Von der Strasse getrennt durch eine Tor).
Dieser Parkplatz würde an eine Wohnung angrenzen welche auch einen Parkplatz davon hätte. Diese jedoch nicht als Mieter sondern als Eigentümer E dort wohnen.
Was wäre nun wenn der Mieter M sich ein Auto kauft, dieses auf seinen Parkplatz stellt und dort anfängt zwischen 15:00 und 20:00 Uhr mit Bohrern und Schleifern den Wagen umbaut. Hätte der Eigentümer , welcher sich zwar durch den Lärm belässtigt fühlt , das Recht bei der Eigentümerversammlung das Recht einzufordern dass auf dem Sammelparkplatz keine Handwerklichen Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen?
Bzw. wenn dies der Fall wäre , hätte der Mieter M dann das Recht auf eine verminderte Miete des Parkplatzes , da dieser nicht komplett nutzbar ist?
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Alt 18.04.2009, 12:40
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AW: Sammelparkplatz als Mieter bzw. Eingentümer

Zitat:
Zitat von TopperHardey
Bzw. wenn dies der Fall wäre , hätte der Mieter M dann das Recht auf eine verminderte Miete des Parkplatzes , da dieser nicht komplett nutzbar ist?
Nein, das Recht hätte er nicht. Die Nutzung des Parkplatzes ist zweckgebunden (nur abstellen). Derartige Reparaturen dürfen dort nicht durchgeführt werden!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.04.2009, 14:41
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AW: Sammelparkplatz als Mieter bzw. Eingentümer

danke für die infos! :-)
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