Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2010, 13:44
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 71
Keine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag

Ein Wohngeldschuldner (Bauträger) kommt bei einem Neubau für seine nicht verkauften Wohnungen mit ca. € 50.000,00 in Rückstand. Eine drohende Insolvenz ist nicht erkennbar. Der Bauträger hat von sich aus auch keine Gespräche gesucht.

Es erfolgt Zahlungsklage mit Anerkenntnisurteil bzw. Versäumnisurteil.

Im Anschluss daran vereinbart der Hausverwalter ohne entsprechenden Beschluss mit dem Bauträger einen entsprechenden Ratenzahlungsvertrag mit einer Laufzeit zwischen 3 und 5 Monaten.

Darf der Verwalter einen solchen Vertrag für die WEG zustimmen oder hätte er erst den Weg der Zwangsvollstreckung etc. pp. wählen müssen? (Stichwort: auf schnellstem Wege beitreiben)

Hintergrund: Ein Jahresvorfälligkeitsbeschluss wurde mit nur 2 Vollmachten, die der Verwalter hielt, niedergestimmt. Eine Vorfälligkeitsklage nach ZPO § 257ff. lehnte der Verwalter ab, da Verkäufe mit der zu zahlenden Vorfälligkeit verrechnet werden müssten.

Last but not least: Ein solcher Verwalter lässt sich in bester Lager einer Großstadt nieder und wirb mit 35 Jahren Erfahrung und allem was dazugehört.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 10:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag

Wenn ein Verwalter Klagebefugnis hat, hat er auch Vergleichsvollmacht. Der eingeschlagene Weg ist sowieso der bessere. Er spart Geld!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 11:42
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 71
Keine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wenn ein Verwalter Klagebefugnis hat, hat er auch Vergleichsvollmacht. Der eingeschlagene Weg ist sowieso der bessere. Er spart Geld!
Ich teile vom Grundsatz her die Auffassung, dass eine gütliche Vereinbarung im Normalfall vorzuziehen ist.

Problem 1: Der Vereinbarung ging ein Gerichtsurteil voraus, weil eine gütliche Vereinbarung nicht möglich ist.

Problem 2: Wohngeldschuldner hält 40% de Eigentumsanteile und verursacht durch sein Nichtzahlen seiner Wohnlast Bewirtschaftungenpässe.

Problem 3: Durch dessen Wohngeldausfall können Beweissicherungsverfahren und Ersatzvornahmen nicht voran getrieben werden.

Problem 4: Der Verwalter führt das WEG-Konto im Minus; ohne Beschluss

Problem: 5 Der Verwalter bewirtschaftet das Objekt aus der Instandhaltungsrücklage; ohne Beschluss. Eine eiserne Reserve ist nicht vorhanden. Ein Sonderumlagebeschluss wurde vom Verwalter nie angestrengt sondern abgelehnt.

Unter dieser Voraussetzung hätte ich schon gedacht, dass ein Verwalter den schnellsten Weg der Geldbeitreibung zu wählen hat und dem Schuldner nicht auch noch nach einem Klageverfahren weiteren Zahlungsaufschub in Form eines Ratenzahlungsvertrages gewährt.

Letztendlich begünstigt er mit diesem Vorgehen den Schuldner zu Lasten der Gläubiger.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 11:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag

Zitat:
Zitat von Suiwababbial Beitrag anzeigen
Unter dieser Voraussetzung hätte ich schon gedacht, dass ein Verwalter den schnellsten Weg der Geldbeitreibung zu wählen hat und dem Schuldner nicht auch noch nach einem Klageverfahren weiteren Zahlungsaufschub in Form eines Ratenzahlungsvertrages gewährt
Es ist davon auszugehen, dass der vereinbarte Zeitplan sowieso der schnellere Weg ist. Dennoch sollte eine Sicherungsgrundschuld überlegt werden.
Alle anderen Verfehlungen des Verwalters stehen auf einem anderen Blatt. Deswegen sollte ihm schon mal auf die Finger "geklopft" werden. Bzw. ist ein Austausch zu überlegen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 12:31
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 71
Keine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag

@ schilu

Die Sicherungsgrundschuld ist hier immer wieder mal im Gespräch. Das sichert zwar unsere Ansprüche, macht uns aber noch nicht liquide. Daher auch die Überlegung nach der ZPO § 257ff vorzugehen.

Selbst wenn man ihm mit Eisenbahnschienen auf die Finger klopf, erreicht man damit nicht den geringsten Wirkungsgrad (und das soll keine Polemik sein). Rezitate der rennommiertesten WEG-Fachanwälte dieser Stadt - u.a. Dr. Wolf-Dietrich Deckert - verpuffen und bleiben unberücksichtigt. Ein Urteil gegen ihn zur Protokollberichtigung/Protokollfälschung prallen im Nano-Effekt ab. Dann gab es noch ein Urteil, in dem die Verwalterentlastung augehoben wurde, da Regressanprüche gegen den Verwalter bestehen können. Und und und...

DEr Vertrag endet zum 13.12. d.J. und die Verwaltersuche läuft.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 13:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Säumige Wohngelder /Ratenzahlungsvertrag

Es wird jetzt in pers. (Ich/Wir-) Frage abgeglitten und es darf nicht mehr geantwortet werden!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Stressige und säumige Untermieter Mietrecht 16.06.2009 15:34
säumige RS-Versicherung Versicherungsrecht 03.09.2004 20:37





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN