
14.01.2009, 17:11
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| V.I.P. | | Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
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| AW: Sachmängel Verjährungsfrist Zitat: |
Zitat von Moorfrau Angenommen, einer von zwei privaten Vertragsparteien wünscht untenstehende Formulierung bei einem Kaufvertragsentwurf über eine gebrauchte Immobilie... und weiter angenommen, der Vertrag würde am 15.3. geschlossen, würde das nicht bedeuten, dass der Käufer bis zum 15.6. noch Mängel anmelden kann, die er vorher nicht gesehen hat, auch wenn die Übergabe des Objekts bereits am 1.5. erfolgte? Oder enden jegliche Ansprüche des Käufers mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls am 1.5.? | So ist es, bis 15.06. Zitat: |
"Der Käufer erwirbt den Kaufgegenstand wie besichtigt. Er erklärt, dass ihm der Zustand der auf dem Kaufobjekt befindlichen Gebäude bekannt ist. Für Sachmängel, die erst nach Besichtigung oder Beurkundung entstanden sind und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, haftet der Verkäufer. Derartige Sachmängel sind in einem gesonderten Übergabeprotokoll abschließend festzustellen. Hierfür wird die Verjährung auf 3 Monate ab Vertragsschluss verkürzt."
| Ein Verkäufer, der eine derartig hirnrissige Vereinbarung unterschreibt, gehört geprügelt! Der Krumpel ist vorprogrammiert! |