Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rücktrittsrecht Notarvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Rücktrittsrecht Notarvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 22:22
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rücktrittsrecht Notarvertrag

Hallo *,

Frage: Gibt es ein Rücktrittsrecht (für den Käufer) von einem Notarvertrag, dass nicht im Vertrag benannt wurde?
Beispiel: Fam. E hat einen Notarvertrag unterschrieben, in dem der Makler vom Verkäufer beauftragt wird, dass Haus auszuräumen und anschließend die Übergabe an Fam. E durchzuführen. Das Haus soll aber erst nach Antragstellung/Sicherstellung einer Auflassungsvormerkung und Erklärung des Verzichts auf das Vorkaufsrecht durch die Kommune/ Stadt ausgeräumt werden. Laut Aussage der Notarin (der Makler war anwesend) wird die Stadt sich in ca. 4 Wochen melden.

Der Makler stellt die Rechnung für die Courtage aber schon einen Tag nach Unterschrift des Notarvertrages!!! Mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.

Kann Fam. E vom Notarvertrag zurücktreten, da Ihnen offensichtlich ein Fehler im Vertrag nicht aufgefallen ist. Gibt es ggf. andere Möglichkeiten ... dass Fam. E erst die Courtage zu zahlen braucht, wenn der Makler seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt hat?

MfG
MaJa
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 11:36
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 314
100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)100% positive Bewertungen (314 Beiträge, 34 Bewertungen)  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Hier werden anscheinend zwei Dinge verwechselt: Der Makler bekommt die Courtage für die Vermittlung der Immobilie, nicht für das Räumen des Hauses. Damit ist die Courtage mit dem Abschluss des notariellen Vertrages verdient. Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf Übergabe des geräumten Hauses. Dass der Verkäufer damit den Makler beauftragt hat, muss den Käufer im Grunde nicht interessieren, da sein Vertragspartner der Verkäufer ist. Wie der Verkäufer die Räumung erledigt bzw. erledigen lässt, ist seine Sache. Einen Grund für den Rücktritt vom Vertrag sehe ich hier nicht.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 12:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Zustimmung für nieselprim. Auch das kommunale Vorkaufsrecht beeinflusst nicht die Fälligkeit der Maklerprovision. Dieses besteht immer, kann jedoch nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ausgeübt werden. Welcher Fehler soll denn im Notarvertrag sein, der zum Rücktritt berechtigen könnte?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 10:06
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Vielen Dank für die Antwort.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 10:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, MaJa001 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Wann ist der Rücktritt aus einem Notarvertrag möglich?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 14:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Zitat:
Zitat von MaJa001
Wann ist der Rücktritt aus einem Notarvertrag möglich?
Wenn gegen ihn verstoßen wird oder eine Bedingung nicht eingehalten wird.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 14:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.873
98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Oder wenn eine unbedingte Rücktrittsklausel eingeschlossen wurde. Hat jemand schon so einen Notarvertrag gesehen?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 14:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Zitat:
Zitat von Humungus
Oder wenn eine unbedingte Rücktrittsklausel eingeschlossen wurde. Hat jemand schon so einen Notarvertrag gesehen?
Einen generelles Rücktrittsausschluss gibt es nicht!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 18:31
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 19
Keine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Milena hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Hallo!

Ich habe ebenfalls eine Frage hierzu. Und zwar was passiert, wenn die Käufer angenommen nach dem Unterschreiben des Vertrages nicht bezahlen? Dies wäre ebenfalls eine Art Vertragsbruch, da sie gegen die Vertragsklausel verstoßen würden, oder nicht? Wie verhält sich das dann? Muß dies ausführlich im Vertrag aufgeführt sein, daß der Vertrag bindend ist?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Milena
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 20:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.873
98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18873 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag

Typischerweise ist im Notarvertrag festgehalten, dass bei Verzug eine hohe Verzinsung (beispielsweise 10 Prozent p.a.) fällig wird und der Notar zur sofortigen Zwangsvollstreckung berechtigt ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Verkäufers müssen auch geprüft werden. Eventuell ist er auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (wird aber ebenfalls Schadenersatz fordern).

Absolut keine gute Idee, einfach nicht zu zahlen!

Zitat:
Zitat von schielu
Einen generelles Rücktrittsausschluss gibt es nicht!
Danach hatte ich nicht gefragt. Hast Du mal einen Notarvertrag in Hinsicht auf einen Hauskauf gesehen, der einem oder beiden Vertragspartnern beispielsweise ein 2-wöchiges Rücktrittsrecht eingeräumt hätte, und das ohne irgendwelche Gründe?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Notarvertrag gültig Erbrecht 04.09.2009 19:32
Notarvertrag Immobilienrecht 29.01.2009 14:16
Notarvertrag Immobilienrecht 18.06.2008 14:05
Notarvertrag Immobilienrecht 24.08.2007 13:16
Notarvertrag anfechtbar? Bürgerliches Recht allgemein 06.12.2004 12:47





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN