Dies ist eine Diskussion zu Rücktrittsrecht Notarvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rücktrittsrecht Notarvertrag Frage: Gibt es ein Rücktrittsrecht (für den Käufer) von einem Notarvertrag, dass nicht im Vertrag benannt wurde? Beispiel: Fam. E hat einen Notarvertrag unterschrieben, in dem der Makler vom Verkäufer beauftragt wird, dass Haus auszuräumen und anschließend die Übergabe an Fam. E durchzuführen. Das Haus soll aber erst nach Antragstellung/Sicherstellung einer Auflassungsvormerkung und Erklärung des Verzichts auf das Vorkaufsrecht durch die Kommune/ Stadt ausgeräumt werden. Laut Aussage der Notarin (der Makler war anwesend) wird die Stadt sich in ca. 4 Wochen melden. Der Makler stellt die Rechnung für die Courtage aber schon einen Tag nach Unterschrift des Notarvertrages!!! Mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Kann Fam. E vom Notarvertrag zurücktreten, da Ihnen offensichtlich ein Fehler im Vertrag nicht aufgefallen ist. Gibt es ggf. andere Möglichkeiten ... dass Fam. E erst die Courtage zu zahlen braucht, wenn der Makler seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt hat? MfG MaJa |
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Hier werden anscheinend zwei Dinge verwechselt: Der Makler bekommt die Courtage für die Vermittlung der Immobilie, nicht für das Räumen des Hauses. Damit ist die Courtage mit dem Abschluss des notariellen Vertrages verdient. Der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer Anspruch auf Übergabe des geräumten Hauses. Dass der Verkäufer damit den Makler beauftragt hat, muss den Käufer im Grunde nicht interessieren, da sein Vertragspartner der Verkäufer ist. Wie der Verkäufer die Räumung erledigt bzw. erledigen lässt, ist seine Sache. Einen Grund für den Rücktritt vom Vertrag sehe ich hier nicht. |
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Zustimmung für nieselprim. Auch das kommunale Vorkaufsrecht beeinflusst nicht die Fälligkeit der Maklerprovision. Dieses besteht immer, kann jedoch nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ausgeübt werden. Welcher Fehler soll denn im Notarvertrag sein, der zum Rücktritt berechtigen könnte? |
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Vielen Dank für die Antwort. |
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Wann ist der Rücktritt aus einem Notarvertrag möglich? |
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Zitat:
|
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Oder wenn eine unbedingte Rücktrittsklausel eingeschlossen wurde. Hat jemand schon so einen Notarvertrag gesehen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Zitat:
|
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Hallo! Ich habe ebenfalls eine Frage hierzu. Und zwar was passiert, wenn die Käufer angenommen nach dem Unterschreiben des Vertrages nicht bezahlen? Dies wäre ebenfalls eine Art Vertragsbruch, da sie gegen die Vertragsklausel verstoßen würden, oder nicht? Wie verhält sich das dann? Muß dies ausführlich im Vertrag aufgeführt sein, daß der Vertrag bindend ist? Vielen Dank schon mal im voraus. Milena |
| |||
| AW: Rücktrittsrecht Notarvertrag Typischerweise ist im Notarvertrag festgehalten, dass bei Verzug eine hohe Verzinsung (beispielsweise 10 Prozent p.a.) fällig wird und der Notar zur sofortigen Zwangsvollstreckung berechtigt ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Verkäufers müssen auch geprüft werden. Eventuell ist er auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (wird aber ebenfalls Schadenersatz fordern). Absolut keine gute Idee, einfach nicht zu zahlen! Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Notarvertrag gültig | Erbrecht | 04.09.2009 19:32 |
| Notarvertrag | Immobilienrecht | 29.01.2009 14:16 |
| Notarvertrag | Immobilienrecht | 18.06.2008 14:05 |
| Notarvertrag | Immobilienrecht | 24.08.2007 13:16 |
| Notarvertrag anfechtbar? | Bürgerliches Recht allgemein | 06.12.2004 12:47 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios