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Rücktrittsrecht bei Immobilienverkauf

Dies ist eine Diskussion zu Rücktrittsrecht bei Immobilienverkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.11.2008, 11:32
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Rücktrittsrecht bei Immobilienverkauf

Wie hatten gestern Nacht ein Streitgespräch über die Möglichkeit vom Verkauf eines Hauses zurückzutreten.
A will sein Haus verkaufen, B will kaufen - es wird ein Vorvertrag gemacht mit Zeitlimt der Verbriefung, Verbriefungssumme etc. und es wird in diesem Vorvertrag (nicht notariell]) festgeschrieben, dass bei Rücktritt des Käufers vom Vertrag die angezahlte Summe verfällt. Tritt der Verkäufer vom Vorvertrag zurück muss er die angezahlte Summe zurückzahlen und die gleiche Summe als Entschädigung dazu.
Nun tritt tatsächlich der Fall ein, dass der Verkäufer das Haus nicht mehr verkaufen möchte und unsere Frage ist: Kann der Käufer den Verkäufer zwingen zum festgelegten Preis zu verkaufen oder reicht es, die angezahlte Summe plus Entschädigung zurückzuzahlen?
Gruß Pino
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Alt 23.11.2008, 17:13
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AW: Rücktrittsrecht bei Immobilienverkauf

Zitat:
Zitat von Pino
Tritt der Verkäufer vom Vorvertrag zurück muss er die angezahlte Summe zurückzahlen und die gleiche Summe als Entschädigung dazu.
Kann der Käufer den Verkäufer zwingen zum festgelegten Preis zu verkaufen oder reicht es, die angezahlte Summe plus Entschädigung zurückzuzahlen?
Wenn der Vorvertrag exakt so geschlossen wurde wie beschrieben, dann wird nur die Entschädigung fällig.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2008, 18:13
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AW: Rücktrittsrecht bei Immobilienverkauf

Zitat:
Kann der Käufer den Verkäufer zwingen zum festgelegten Preis zu verkaufen ...
Nein, ein Immobilienkaufvertrag gilt nur dann als geschlossen, wenn dieser notariell beurkundet wurde.
Da kann man so viele privatschriftliche "Vorverträge" abschließen wie man will.
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