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Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlerhafter Wohnungspläne

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlerhafter Wohnungspläne innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.10.2007, 16:40
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Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlerhafter Wohnungspläne

Angenommen, der Architekt eines Wohnungsbauunternehmen macht einen Fehler bei der Neuvermessung einer Bestandsimmobilie im Rahmen eines Wohnungsverkaufs und legt den Wohnungsplan als maßstabsgerechte Anlage der Teilungserklärung bei. Weiter angenommen, der Fehler betrifft eine tragende Innenwand, die um 40 cm versetzt eingetragen wurde (und wahrscheinlich schon seit Erbauung um die Jahrhundertwende dort steht)

Ist in diesem Fall ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, auch wenn sich die Gesamtwohnfläche nicht ändert? inwieweit ist hierbei eine eingeschränkte Nutzung einzelner Räume relevant, wenn beispielsweise die Küche im Vergleich zum Plan um 10-15% kleiner wäre und dadurch eine Insel-Kochlösung nicht mehr möglich ist? Und wer trägt die Kosten (Notar, Darlehen ...)?
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Alt 27.10.2007, 20:02
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AW: Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlerhafter Wohnungspläne

Ein "Rücktritt" vom Notarvertrag ist nur möglich wenn ein Rücktrittserecht im KV vereinbart wurde (normalerweise ist das nicht der Fall). Ansonsten kann der KV nur mit Zustimmung von beiden Vertragsparteien rückabgewickelt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2007, 13:40
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AW: Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund fehlerhafter Wohnungspläne

Wurde die Wohnung denn nur nach Plan gekauft oder auch vorher besichtigt?
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