Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rücktritt vom Kaufvertrag Ist es möglich einen bereits notariell beurkundeten Vertrag über den Kauf eines Einfamilienhauses rückgängig zu machen weil die Finanzierung platzt? Der Fall: Ein Bekannter hatte von seinem Bankberater das OK für die Finanzierung bekommen. Er hat dies auch schriftlich bekommen, jedoch noch keinen Darlehensvertrag unterschrieben. Daraufhin hat er mit dem Verkäufer einen Termin beim Notar gemacht und auch unterschrieben. Ein paar Tage später rief ihn der Chef des Bankberaters an und teilte ihm mit, dass er Bedenken bei dem Darlehensvertrag hat weil mein Bekannter mal in Privatinsolvenz gegangen ist. Diese ist allerdings abgeschlossen. Auch der Bankberater wusste davon. Ihm wurden alle Unterlagen vorgelegt. Aber Bedenken hatte er nicht. Er sagte, dass das mit der Finanzierung überhaupt kein Problem wäre. Mittlerweile hat mein Bekannter schon die Rechnungen vom Notar sowie vom Grundbuchamt erhalten. |
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| AW: Rücktritt vom Kaufvertrag Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Immobilien-Kaufvertrages gibt es in einem solchen Fall NICHT. Das sind ja auch zwei verschiedene 'Latschen': zum einen der Kaufvertrag zwischen dem Hauseigentümer und dem Käufer. Zum anderen der Finanzierungsvertrag, den der Käufer mit seiner Bank abschließt. Wie der Käufer den Kauf finanziert, muss den Verkäufer im Grunde nicht interessieren, Einzige Möglichkeit: mit dem Verkäufer reden, ob der einer Rückabwicklung zustimmt - das muss er jedoch nicht! Sicher findet sich im Notarvertrag die übliche Klausel, dass sich der Käufer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft - damit könnte der Verkäufer über diesen Weg versuchen, trotzdem an sein Geld zu kommen. Bleibt die Frage, wie aussichtsreich das ist. |
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| AW: Rücktritt vom Kaufvertrag Was die "geplatzte Finanzierung" anbelangt wäre nachzuprüfen, ob das erwähnte "schriftliche OK" bereits eine Kreditzusage bedeutet. Die Bank könnte dann mit dem Widerruf dieser Zusage Probleme bekommen. Zu einer Beurteilung wäre der Text des Schreibens hilfreich.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Rücktritt vom Kaufvertrag Zitat:
![]() es muss ein fiktiver sachverhalt sein. also kein "bekannter" sondern ein fiktiver käufer! |
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