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Rücktritt vom Kauf einer ETW wegen arglistiger Täuschung?

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Kauf einer ETW wegen arglistiger Täuschung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 14.01.2011, 20:59
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Rücktritt vom Kauf einer ETW wegen arglistiger Täuschung?

Folgender Fall sei angenommen:

Der Verkauf einer Eigentumswohnung ist bereits notariell beurkundet. Im Kaufvertrag steht, dass das monatliche Wohngeld 200 Euro beträgt. Dem Käufer liegt der Wirtschaftsplan vom 1.1.2009 vor, aus dem das Wohngeld von 200 Euro hervorgeht. Auf Nachfrage des Käufers versichert der Verkäufer, dass es keinen aktuelleren Wirtschaftsplan gebe und dass das Wohngeld weiterhin 200 Euro monatlich betragen würde. Dies wird auch bei der notariellen Beurkundung vom Verkäufer noch mal explizit bestätigt.

Im Nachhinein stellt sich heraus, dass zum 1.7.2009 ein neuer Wirtschaftsplan in Kraft getreten ist und sich das Wohngeld auf 300 Euro monatlich erhöht hat. Die Hausverwaltung bestätigt, dass der Verkäufer dieses höhere Wohngeld auch anstandslos gezahlt hat.

Liegt hier arglistige Täuschung vor? Könnte der Käufer auf Grund des bewussten Verschweigens dieser erheblichen Wohngelderhöhung vom Kaufvertrag zurücktreten?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 11:44
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AW: Rücktritt vom Kauf einer ETW wegen arglistiger Täuschung?

Der Rücktritt könnte mal versucht werden. Eine zugesicherte Eigenschaft ist nicht gegeben. Allerdings halte ich das nicht für einen wesentlichen Mangel. Wohngeld ist immer flexibel!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 12:33
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AW: Rücktritt vom Kauf einer ETW wegen arglistiger Täuschung?

Naja, der Verkäufer hat doch bewusst getäuscht und das Wohngeld wesentlich zu niedrig angegeben. Genügt das nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 12:36
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AW: Rücktritt vom Kauf einer ETW wegen arglistiger Täuschung?

Zitat:
Zitat von tommy777 Beitrag anzeigen
Naja, der Verkäufer hat doch bewusst getäuscht und das Wohngeld wesentlich zu niedrig angegeben. Genügt das nicht?
Das Wohngeld ändert sich (fast) ständig, da vom Verbrauch abhängig und wird jährlich festgelegt!
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arglist, arglistige täuschung, minderung schadenersatz mängel, minderungsrecht, rücktritt vom kaufvertrag

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