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Rücktritt vom Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.04.2011, 19:11
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Exclamation Rücktritt vom Hauskauf

Im Dezember letzten Jahres hatte Familie B. ein passendes Objekt gefunden, ein etwas älteres aber dennoch sehr gut erhaltenes Bauernhäuschen, es wurde von Bank ABC selbst verkauft, da die Eigentümer stark verschuldet sind. Es gab bereits anfänglich Probleme mit dem Makler da dieser Familie B. das Vorkaufsrecht zugesichert hatte und das Haus dann an eine andere Familie verkaufen wollte, was Familie B. jedoch mit seiner Vorgesetzten regeln konnten. Anfang März kam es dann zum Notartermin, als endgültiger Auszugstermin wurde der 31.04.11 festgelegt, auf Familie B. 's Wunsch hin eine Klausel für den Fall dass dies nicht getan wird in den Notarvertrag einzubringen hat Familie B. 's Makler darauf bestanden dies zu lassen weil es ja 100 % zum Auszug käme was uns ebenfalls vom derzeitigen Eigentümer zugesichert wurde. Notarvertrag wurde also dennoch unterschrieben. Nun war am vergangenen Dienstag ( ja, sowas macht man eigentlich vor dem Kauf aber Familie B. sind eigentlich von keinen schwerwiegenden Problemen ausgegangen ) ein Baugutachter da, welcher Familie B. darüber aufklärte dass die Decke in einem Raum schwer Einsturzgefährdet sei und die eine Gibelseite jederzeit abrutschen könnte. Es kamen noch viele weitere Mängel zu Tage sodass man sogar von lebensgefährlichen Mängeln sprach. Ausserdem hatte Familie B. mehrmals nachgefragt ob der Kamin im oberen Bereich des Hauses nutzbar sei, es wurde Familie B. immer wieder versichert aber es kam bei der Begehung heraus dass er völlig versottet ist. Zudem wurde Familie B. gesagt dass die komplette Elektrik im Haus neu sei, was sich ebenfalls als Lüge erwies. Ich denke man kann hier von einer arglistigen Täuschung sprechen. Desweiteren kommt hinzu dass sich die derzeitigen Eigentümer ( Familie B. stehen noch nicht im grundbuch) weigern auszuziehen, da es erst hieß sie könnten erst zum 01.06.11 in ihre Wohnung ziehen. Nun wurde das abgeklärt, jetzt berufen sie sich darauf dass das Arbeitsamt bis Juni bräuchte um das alles zu bearbeiten. Meine Frage ist nun ob Familie B. aus dem Vertrag wieder rauskommen oder ob es da garkeine Chance gibt?
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Alt 29.04.2011, 10:24
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AW: Rücktritt vom Hauskauf

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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 10:43
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AW: Rücktritt vom Hauskauf

Der Käufer müsste dem Verkäufer nachweisen, dass er von den Mängeln gewusst und sie verschwiegen hat.

BGB §§ 281 Abs. 1 Satz 3; 323 Abs. 1 u. 5 Satz 2, 346, 437 Nr. 2 u. 3

Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 11:08
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AW: Rücktritt vom Hauskauf

Soweit zustimmung für Eon Wide. Allerdings dürfen diese Mängel nicht sichtbar gewesen sein!
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  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 13:23
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AW: Rücktritt vom Hauskauf

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Soweit zustimmung für Eon Wide. Allerdings dürfen diese Mängel nicht sichtbar gewesen sein!
Sag ich doch!
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  #6 (permalink)  
Alt 05.05.2011, 14:06
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AW: Rücktritt vom Hauskauf

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Sag ich doch!
Dnn isses ja gut! Allerdings geht es aus diesem Satz:
Zitat:
Der Käufer müsste dem Verkäufer nachweisen, dass er von den Mängeln gewusst und sie verschwiegen hat.
nicht hervor.
Daraus wäre anzunehmen, dass er auf jeden Mangel, auch den sichtbaren, hätte hinweisen müssen!
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hauskauf, mangel, notar, rücktritt, vertrag

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