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Rücktritt Notarkaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt Notarkaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.12.2009, 18:29
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Rücktritt Notarkaufvertrag

Hallo,

A hat am 17.12.2009 einen Kaufvertrag für ein unbewohntes Einfamilienhaus unterschrieben. Gefahrenübergang war auch der 17.12.2009 damit A vorher mit Renovierungsarbeiten beginnen kann. B ( eine GmbH )sollte aber das Geld am 15.01.2010 bekommen. Heute geht A zum haus und stellt fest dass das ganze Haus unter Wasser steht weil vermutlich irgendwo ein Rohr wegen frost geplatzt ist. B wollte bis zum Einzug von A auch die Heizungsanlage erneuern und daher funktionierte diese auch nicht . Zu dem Notarvertrag wollte B noch eine Renovierungsvereinbarung fertigstellen diese sollte jetz die Tage unterschrieben werden.

Jetz hat A angst, dass der Wasserschaden nicht reguliert wird und möchte vom Vertrag zurücktreten. Hat er ein Recht drauf ???

Oder besser ausgedrückt wird ein Schaden überhaupt von der Gebäudeversicherung übernommen welche noch über B läuft da A ja nochkeine abgeschlossen hat.

Ich hoffe ihr könnt mir da ein bischen helfen

Liebe Grüße
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Alt 28.12.2009, 20:06
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet sein, andernfalls ist er nicht gültig.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 10:18
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

hi, der kaufvertrag ist notariell beurkundet... Hat A die möglichkeit trotz allem aus dem Kaufvertrag rauszukommen, weil das Haus jetz unzumutbar geworden ist und einen großen wasserschaden hat....
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 10:21
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Ein notarieller Kaufvertrag liegt hier sicher vor.

Ein Rücktritt ist nach den üblichen Regeln möglich, z.B. bei Sachmängeln. Die gesetzliche Gewährleistung wird jedoch meist ausgeschlossen.

Die Gebäudeversicherung zahlt an A, da sie automatisch auf A übergeht. A sollte sich erst mal an die Versicherung wenden.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 10:23
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Zitat:
Zitat von Remby
Die Gebäudeversicherung zahlt an A, da sie automatisch auf A übergeht. A sollte sich erst mal an die Versicherung wenden.
Geht sie nicht erst auf den A über, wenn dieser Eigentümer ist, und das über das Grundbuch beurkundet wurde?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 11:10
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Zitat:
Zitat von Humungus
Geht sie nicht erst auf den A über, wenn dieser Eigentümer ist, und das über das Grundbuch beurkundet wurde?
Alle Versicherungen gehen immer auf den Käufer über. Der hat allerdings ein Sonderkündigungsrecht nach Grundbuchumschreibung (ich glaube Frist= 4 Wochen). Da der Gefahrenübergang am 17. war, liegt der danach eingetretene Schaden beim Käufer. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist deswegen keinesfalls möglich.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 12:15
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Zitat:
Zitat von schielu
Alle Versicherungen gehen immer auf den Käufer über. Der hat allerdings ein Sonderkündigungsrecht nach Grundbuchumschreibung (ich glaube Frist= 4 Wochen).
Frist stimmt, allerdings beginnjt sie erst, wenn der Käufer von der Umschreibung im Grundbuch informiert wurde (nicht von der Eintragung der Auflassungserklärung). Aber eigentlich ist bis zu diesem Zeitpunkt noch der Verkäufer der Eigentümer - auch wenn er über sein Eigentum nicht mehr voll verfügen kann.
Zitat:
Zitat von schielu
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist deswegen keinesfalls möglich.
Davon gehe ich auch aus. Man müsste schon arglistig verschwiegene Mängel nachweisen können.
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  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 17:40
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Welche schäden übernimmt eine Gebäudeversicherung. Würden zb die kosten von Bodenbelägen auch übernommen werden??

Liebe Grüße

Geändert von allesklar (30.12.2009 um 12:23 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 29.12.2009, 19:28
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Es handelt sich hier doch wohl um einen rein fiktiven Beitrag (siehe Forenregeln) oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 30.12.2009, 12:25
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AW: Rücktritt Notarkaufvertrag

Zitat:
Zitat von CruNCC
Es handelt sich hier doch wohl um einen rein fiktiven Beitrag (siehe Forenregeln) oder?
Vielen Dank ist es jetz besser
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