Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt Maklervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rücktritt Maklervertrag Inhaber beauftragt einen Makler B mit dem Verkauf der Wohnung und informiert ihn über die geplante Vermietung. Im Vorgespräch erklärt der Makler B, dass eine unvermietete Wohnung besser verkäuflich ist. Das Kostenrisiko ist aber für den Inhaber zu groß-wie er dem Makler B erklärt.Nach einem 3 Stündigen (Verkaufs-)Gespräch in der Wohnung des Inhabers wird ein Allein Auftrag Immobilienverkauf mit Beginn des Datums vom Abend des Gespräches unterschrieben Bei geplanter Wohnungsübergabe mit einem Makler C für Vermietung erklärt der potientiele Mieter, dass er einen Zettel im Briefkasten von Makler B aufgefunden hat, worauf steht, dass er in 3 Monaten wieder ausziehen muß, weil die Wohnung verkauft werden soll. Inhaber A fühlt sich hintergangen, da Makler B entgegen seiner ausdrücklichen Vorstellung gehandelt hat. Wie kann sich Inhaber verhalten. Ein Widerufsrecht ist nicht auf dem Auftrag vermerkt. Der Makler B hat 100€ Beratungsgespräch vor Ort kassiert. Kann das zurückgefordert werden. Danke im Voraus für schnelle Antworten Geändert von naich (11.06.2011 um 01:17 Uhr). |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Hier hat der Makler grob gegen die Interessen des Auftraggebers verstoßen. Eine Kündigungsgrund ist gegeben. War die Zahlung der 1.000,-- im Vertrag vereinbart oder wurde sie individuell ausgehandelt? |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Die Gebühr von 100 (nicht 1000) wurde vor Ort festgelegt und als Beratungsgebühr auf einer Quittung bestätigt. Im Maklervertrag wurde dann "nur" eine Cortage von 6% vom Kaufpreis festgelegt |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Diese 100,-- (sorry, falsch gelesen) sind Beratungskosten, die offensichtlich individuell vereinbart wurden und haben mit der eigentlichen Maklertätigkeit nichts zu tun. Ob es sich lohnt, darüber einen Streit zu entfachen... |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Inhaber A hatte die Quittungsausstellung so gewünscht, um die steuerliche Absetzung so durchsetzen zu können. Makler B meinte "Wenn Sie mir jetzt einen Betrag geben, schreibe ich bei den Aufwandskosten einen Strich in den Vertrag" was sich allerdings nur durch Aussagen des Inhaberpaares gegenseitig bestätigen läßt. Makler B hat trotz der Übergabe des Rücktritts durch Widerruf am 11. bis zum heutigen Tag das Wohnungsangebot auf seiner I-Net Seite nicht entfernt. Er schreibt dem Inhaber A immer wieder Mails n denen Irgendwelche nicht erwünschte Informationen fließen. Der Widerruf wurde durch beide Inhaber persönlich schriftlich ausgehändigt. Inhaber forderte alle ausgehändigten Unterlagen zurück, erhielt jedoch nicht die Vollmachtserklärung ausgehändigt. Somít haben die Inhaber ein sehr ungutes Gefühl über das weitere Handeln des Maklers B Der MAkler B wurde im Vorfeld zur Zahlung der 100€ als Schadenersatz für die entgangene Monatsmiete und den zusätzlichen Aufwand aufgefordert. Jegliche Schuld weist der Makler B völlig uneinsichtig von sich Wie kann Inhaber A gegen Makler B vorgehen. |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Die 100,-- wurden offensichtlich verhandelt, demnach individuell vereinbart. Der V kann den Makler auf Unterlassung verklagen. Ist der evtl. Mitglied im IVD? |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Die Seite des Maklers ist sehr wie die der IVD aufgebaut, als Mitglied ist er allerdings dort nicht zu finden. Auch wenn es sich um eine vereinbarte Summe handelt, so erfolgte sie doch auf die Absprache eines anderen Verfahrensweges, der nicht eingehalten wurde. Entsprechend der Suche im I-Net fährt der Makler sehr Mehrgleisig. Er hat sich hier als Makler ausgewiesen, ist aber auf mindestens 5 verschiedenen Ebenen tätig, was an der Ernsthaftigkeit seiner Arbeit sehr zweifeln läßt.Nichts gegen mehrere Standbeine. |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Der Widerruf wurde an den Makler ausgehändigt. Ist dieser als Kündigung zu werten oder würde hier weiterer Handlungsbedarf bestehen um den Vertrag zu kippen? möglicher Wortlaut: Widerruf des Makler Alleinauftrages Immobilienkauf Hiermit widerrufen wir den, am 09.06.2011 unterzeichneten Makler Vertrag, mit sofortiger Wirkung. Im Vertrag wurde lediglich ein Verkauf festgeschrieben. Da vom Vertrag abweichend Handlungen begangen wurden, ist das Vertrauensverhältnis völlig zerrüttet. Gleichzeitig entziehen wir Ihnen jegliche Vollmachten, um Informationen und Daten abzufragen, die wir am 09.06.2011 an Sie erteilten. Geändert von naich (16.06.2011 um 10:59 Uhr). |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Jetzt wird konkrete Rechtsberatung erwünscht. Die darf hier nicht erfolgen! |
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| AW: Rücktritt Maklervertrag Rechtsberatung ist nicht erwünscht. Anders formuliert. Welchen Unterschied gibt es zwischen Widerruf und Kündigung beim Maklervertrag innerhalb der ersten 2 Wochen nach Vertragsabschluß |
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