Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Folgender Fall: Vor 1,5 Wochen haben wurde eine Immobilie gekauft und natürlich vorher umfassend besichtigt. Das Objekt besteht aus einem Altbauteil und einem Anbau. Der Altbau wurde laut Angaben sarniert. Nun sind folgende Mängel aufgetreten die durch Fachfirmen bestätigt worden sind: - in den Unterlagen stehen neue Fenster im Anbau, es sind aber gebrauchte eingebaut worden (die Jahreszahl und der Zustand belegen das) - Die gesamte Dachkonstruktion wurde falsch aufgebaut, ist feucht, schimmelt und hält laut Dachdecker höchstens noch 4 Jahre, danach kompletter Abriss, außerdem wurde es nicht nach den aktuellen Richtlinien gedämmt. Im Dach war ein Wasserschaden der laut Verkäufer behoben wurde, dieser wurde aber nichtbehoben und es gibt auch keinen Nachweis dass dies angeblich getan worden ist. - Die Außenfarbe blättert ab (gerade erst raufgekommen aber nicht fachmännisch angebracht) Es wurde Rat beim Malermeister geholt, Ergebnis: Die Farbe muss sofort runter, im Herbst/Winter verabschiedet sich sonst wohl der Rest und dann ist das Holz nackig) Im Käuferbesitz sind die gesamten Unterlagen von dem Haus wo selbst der Architekt unterschrieben hat, dass alles fachgemäß nach Richtlinien XY durchgeführt wurde. Dies wurde aber nicht fachmännisch durchgeführt. Vermutet werden nicht fachmännische Firmen dahinter und der wird sicherlich auch nicht einen Firmennachweis geben können. Da das ganze nun wie Fass ohne Boden scheint soll natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten werden. Der Verkäufer weigert sich. Der Anwaltstermin steht. Wie ist die Einschätzung zu diesem Fall? nächster Punkt: Im Kaufvertrag vom Notar ist ein Fehler aufgefallen. Die Flurstücke & Co stimmen, aber die benannte Hausnummer ist falsch. Macht dies evt schon den Vertrag nichtig? Gelder sind noch nicht geflossen. |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Bitte erstmal die Forenregeln lesen und den Beitrag ändern |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Der Verkäufer haftet nur für ihm bekannte Mängel, die ihm bekanntwaren und er evtl. verschwiegen hat. Das scheint hier nicht der Fall zu sein, da selbst ein Architekt Ordnungsmäßigkeit attestiert hat. Der Käufer hat sich schon vor Kauf über den Zustand des Hauses selbst zu kümmern. Ein Rücktritt wird nicht möglich sein. |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Hallo Carrie777, vermutlich findet sich in dem Notarvertrag ein Passus "gekauft wie besichtigt" und damit ist der Verkäufer im Recht, wenn er den Rücktritt vom Vertrag verweigert. Wenn das Haus vorher "eingehend" besichtigt wurde, stellt sich hier sicher nicht nur mir die Frage, warum die Mängel dann erst nach Vertragsunterzeichnung aufgefallen sind. Allein die Tatsache, dass die Kosten für die Beseitigung der Mängel nun höher werden, als vom Käufer vermutet, berechtigt nicht zum Rücktritt. nieselpriem |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Nachtrag zum Sachverhalt: Der Verkäufer hat das Haus selber "Neu aufgebaut und erweitert. Er ist der Bauherr. In der Wohnstube ist ein Loch in der Decke. Grund dafür sei ein damaliger Wasserschaden der aber komplett behoben worden sein soll. Nun ist allerdings überall Schimmel im Dach. Der Verkäufer meint es sei Salpeterausblühungen, er weiß um dieses "weiße Zeugs". Salpeterausblühungen sind es aber nicht. Nächste Woche wird ein Gutachter eingeschaltet. Ebenso waren ihm bekannt, dass die Fenster nicht neu waren, er hat sie gebraucht gekauft und einbauen lassen. Im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen. Allerdings auch, dass der Verkäufer versichert, dass ihm keine Schäden wie u.a. Schimmel bekannt sind. |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Wurde das Haus vor dem Kauf mit einem Baugutachter besichtigt? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Desweiteren handelt es sich nicht um unsichtbare Mängel. Sie waren schon bei Besichtigung vorhanden! |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Warum sind dies keine unsichtbaren Mängel? Schimmel und ein falscher Dachaufbau der IM Flachdach selber liegt ist doch nicht sichtbar. Es sind bauliche Fehler. Was wären denn z.B. unsichtbare Mängel? |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Bauliche Mängel hätten dem Verkäufer bekannt sein müssen! Ein bekannter unsichtbarer Mangel wäre es, wenn es bei Regen dort reinregnen würde (was bei Besichtigung beitrockenem Wetter nicht zu sehen ist) der Verkäufer das weiß und es dennoch nicht gesagt hätte. Woher sollte der Verkäufer wissen, dass die Konstruktion mangelhaft ist? Gebrauchte Häuser von privat werden üblicherweise unter Ausschluss von Gewährleistung verkauft. |
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| AW: Rücktritt Kaufvertrag wegen Mängel Das Haus wurde ja unter seiner Regie neu aufgebaut /saniert und erweitert. Nur nicht von Fachfirmen. Daher Fusch am Bau. Die nicht fachgerechten Firmen hat er ja beauftragt, daher trägt er doch auch die Verantwortung oder?Natürlich hätten ihn die Mängel bekannt sein müssen, es ist ja nur die Frage ob er sie arglistig verschwiegen hat. Nach den ganzen Regentagen tauchen an dem Objekt immer mehr feuchte Stellen auf. Bei Ansprache auf den Schimmel kam von dem Verkäufer die Antwort es sei Salpeter. Es ist aber nachweislich keiner. Verschweigen kann man ja viel wenn man will. |
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