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Rücktritt Kaufvertrag bei vormerk im Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt Kaufvertrag bei vormerk im Grundbuch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.11.2008, 18:26
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Rücktritt Kaufvertrag bei vormerk im Grundbuch

Sehr geehrte Member.

Folgende Frage:

Kann man als Käufer eines Grundstücks vom Kauf zurücktreten wenn nach ca. 5 Jahren noch keine Eintragung in das Grundbuch erfolgt ist?

Bsp.:

Das Grundstück wurde Anfang 2003 von Herrn A ersteigert. Der Verkäufer Herr B war zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch vorgemerkt da der Voreigentümer Herr C der Umschreibung des Grundbuches nicht zustimmte.
Zwichenzeitlich drängten Herr A beide Parteien (Verkäufer und dessen Voreigentümer) zur Bereinigung der Angelegenheit.
Diese verweigern jedoch jeglichen Reaktion.

Herr A will das Grundstück zwischenzeitlich veräußern doch der fehlende Eintrag im Grundbuch, welcher Herrn A letztendlich als Eigentümer des Grundstückes ausweist. macht ihm dies schwer.
Aus diesem Grund würden Herr A gern vom Kaufvertrag zurücktreten.

Vielen Dank im vorraus!

Geändert von TronicE (05.11.2008 um 18:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2008, 12:45
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AW: Rücktritt Kaufvertrag bei vormerk im Grundbuch

Gem. Forenregeln dürfen ich-bezogene Fragen nicht beantwortet werden!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2008, 20:45
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AW: Rücktritt Kaufvertrag bei vormerk im Grundbuch

Wenn Herr A das Grundstück ersteigert hat, gibt es doch gar keinen Kaufvertrag von dem man "zurücktreten" könnte oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2008, 09:58
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AW: Rücktritt Kaufvertrag bei vormerk im Grundbuch

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wenn Herr A das Grundstück ersteigert hat, gibt es doch gar keinen Kaufvertrag von dem man "zurücktreten" könnte oder?
Nein, das ist richtig! Durch Zuschlag wird der Ersteigerer quasi Eigentümer. Hier sollte der mal beim A-Gericht nachfragen warum die Umschreibung noch nicht erfolgt ist!
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 16:43
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AW: Rücktritt Kaufvertrag bei vormerk im Grundbuch

Ergänzung zum Bsp.:
Herr B war zum Zeitpunkt der Auktion selber nur im Grundbuch vorgemerkt.
Das Grundstück wurde vor der Auktion geteilt. Herr C welcher der Voreigentümer des Grundstückes von Herrn B war stimmte dem Veränderungsnachweises der Grundstücksteilung nicht zu, da Herr B eine Forderung von Herrn C nicht beglichen hat.
Herr A als unbeteiligter hat dadurch das Nachsehen und eine Einigung beider Parteien (Herr B und Herr C) ist nicht in Sicht.

Frage:
Wenn eine Grundstücksteilung bzw der damit verbundene Veränderungsnachweis eines Grundstückes noch nicht vollständig abgeschlossen ist, darf ein Grundstück dann überhaupt weiter veräußert werden zB: durch eine Auktion oder eines normalen Notariellen Kaufvertrages?

Vielen Dank für die bisherigen und neuen Antworten.
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