Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme eines Kaufangebotes innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Ein Kaufvertragsangebot sowie die Angebotsannahme bedarf der notariellen Beurkundung. |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes M kann V noch mal ausdrücklich den Kauf anbieten. Ein Provisionsanspruch eines Maklers rechtfertigt sich dadurch, dass der Verkäufer und Käufer einander vermittelt hat. Das ist hier nicht gegeben. Wenn der Makler was will, muss er das mit V abmachen. M darf bestimmt den Besichtigungen einen zeitlich begrenzten Rahmen setzen. Falls er gerade irgendwelche Basteleien vorhatte, kann er auch mal irgendwelche Materialien im Garten lagern, so das es eben dort nicht ganz so hübsch aussieht. Eventuelle Bauschäden muss er auch nicht abtarnen. Die Tatsache, dass das Haus noch vermietet ist, dürfte sowieso den Preis drücken.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Das Geheimnis des Abtauchens von V ist gelüftet: Es gibt kein höheres Angebot, der Makler ist auch nicht das Problem. V wurde allerdings kalt von der Tatsache überrascht, dass Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung haben wollen, wenn man einen Kredit auflöst. Und die verlangte Summe von über 20.000€(3 Jahre Restlaufzeit, restschuld ca. 250.000€) will jetzt natürlich niemand bezahlen... Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile über dieses Thema, was vielleicht hilfreich wäre, falls V in irgend einem Punkt des Kreditvertrages benachteiligt sein sollte? |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Zitat:
Zitat:
Zitat:
So ein Kreditvertrag muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allzu große Hoffnung kann man hier aber nicht machen, weil das für die Banken eigentlich Standard ist, den sie jedes Jahr zigfach machen. Man müsste dann sehen, ob AGBs in den Kreditverträgen ungültig wären.Aber rechne doch selber: Kredit mit 5 Prozent macht pro Jahr bei 250.000 Schuld etwa 12.500 Euro Zinsen. Mal drei sind 37.500 Euro Zinsen, die der Bank flöten gehen. Davon muss man das abziehen, was die Banken kriegen, wenn sie die 250.000 eher kriegen und wieder in den Geldkreislauf bringen. Man könnte sich umsehen, ob es jemanden gibt, der die korrekte Höhe der Entschädigung ausrechnen kann. Fragen könnte man beim Verbraucherschutz. Übrigens: über Vorfälligkeitsentschädigungen kann man auch verhandeln. Insbesondere, wenn die Bank wieder den gleichen Kredit bei einem anderen Schuldner vergeben kann.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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