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Rücknahme eines Kaufangebotes

Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme eines Kaufangebotes innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:40
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Was hätte M sonst für eine Handhabe, außer auf Besichtigungstermine einen entsprechenden Einfluss zu nehmen ... solange er freundlich bei der Wahrheit bleibt, sollte das doch kein Problem darstellen?
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  #12 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 20:15
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Zitat:
Zitat von Ernie71 Beitrag anzeigen
Angenommen, Vermieter V unterbreitete Mieter M schriftlich ein Kaufangebot mit konkreter Preisangabe für das von M bewohnte Haus.
Ein Kaufvertragsangebot sowie die Angebotsannahme bedarf der notariellen Beurkundung.
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  #13 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 21:40
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

M kann V noch mal ausdrücklich den Kauf anbieten. Ein Provisionsanspruch eines Maklers rechtfertigt sich dadurch, dass der Verkäufer und Käufer einander vermittelt hat. Das ist hier nicht gegeben. Wenn der Makler was will, muss er das mit V abmachen.

M darf bestimmt den Besichtigungen einen zeitlich begrenzten Rahmen setzen. Falls er gerade irgendwelche Basteleien vorhatte, kann er auch mal irgendwelche Materialien im Garten lagern, so das es eben dort nicht ganz so hübsch aussieht. Eventuelle Bauschäden muss er auch nicht abtarnen.
Die Tatsache, dass das Haus noch vermietet ist, dürfte sowieso den Preis drücken.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #14 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 09:41
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Das Geheimnis des Abtauchens von V ist gelüftet: Es gibt kein höheres Angebot, der Makler ist auch nicht das Problem. V wurde allerdings kalt von der Tatsache überrascht, dass Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung haben wollen, wenn man einen Kredit auflöst. Und die verlangte Summe von über 20.000€(3 Jahre Restlaufzeit, restschuld ca. 250.000€) will jetzt natürlich niemand bezahlen... Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile über dieses Thema, was vielleicht hilfreich wäre, falls V in irgend einem Punkt des Kreditvertrages benachteiligt sein sollte?
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  #15 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 10:13
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Zitat:
Zitat von Ernie71 Beitrag anzeigen
V wurde allerdings kalt von der Tatsache überrascht, dass Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung haben wollen, wenn man einen Kredit auflöst.
Allerdings!

Zitat:
Und die verlangte Summe von über 20.000€(3 Jahre Restlaufzeit, restschuld ca. 250.000€) will jetzt natürlich niemand bezahlen...
Pech für Egon.
Zitat:
Gibt es vielleicht irgendwelche Urteile über dieses Thema, was vielleicht hilfreich wäre, falls V in irgend einem Punkt des Kreditvertrages benachteiligt sein sollte?
Weißt Du, es gibt vielleicht 5000 Klagen wegen inkorrkter Kreditverträge in jedem Jahr, und 5000 Urteile. Meinst Du, wir könnten Dir eine ausführliche Zusammenfassung geben? So ein Kreditvertrag muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allzu große Hoffnung kann man hier aber nicht machen, weil das für die Banken eigentlich Standard ist, den sie jedes Jahr zigfach machen. Man müsste dann sehen, ob AGBs in den Kreditverträgen ungültig wären.

Aber rechne doch selber: Kredit mit 5 Prozent macht pro Jahr bei 250.000 Schuld etwa 12.500 Euro Zinsen. Mal drei sind 37.500 Euro Zinsen, die der Bank flöten gehen. Davon muss man das abziehen, was die Banken kriegen, wenn sie die 250.000 eher kriegen und wieder in den Geldkreislauf bringen. Man könnte sich umsehen, ob es jemanden gibt, der die korrekte Höhe der Entschädigung ausrechnen kann. Fragen könnte man beim Verbraucherschutz.

Übrigens: über Vorfälligkeitsentschädigungen kann man auch verhandeln. Insbesondere, wenn die Bank wieder den gleichen Kredit bei einem anderen Schuldner vergeben kann.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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