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Rücknahme eines Kaufangebotes

Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme eines Kaufangebotes innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.02.2012, 10:07
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Rücknahme eines Kaufangebotes

Angenommen, Vermieter V unterbreitete Mieter M schriftlich ein Kaufangebot mit konkreter Preisangabe für das von M bewohnte Haus. Nachdem M das, ebenfalls schriftlich, annahm, ist V für M plötzlich nicht mehr erreichbar und M geht nun davon aus, dass es sich um ein "Spaßangebot" handelte (auch vergangene, sehr skurrile Aktionen von V lassen diesen Verdacht aufkommen). Inwieweit ist V nun schadensersatzpflichtig? Immerhin sucht M schon länger ein Haus und muss nun zusätzlich Maklergebühren für etwas gleichwertiges aufbringen.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 10:12
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Zitat:
Zitat von Ernie71 Beitrag anzeigen
(auch vergangene, sehr skurrile Aktionen von V lassen diesen Verdacht aufkommen)
Dann hätte der Mieter auch drauf kommen können, dass hier so ein "Witz" vorliegt.

Zitat:
Inwieweit ist V nun schadensersatzpflichtig?
Gar nicht, weil erst die Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag den Verkauf besiegelt.

Zitat:
Immerhin sucht M schon länger ein Haus und muss nun zusätzlich Maklergebühren für etwas gleichwertiges aufbringen.
Auch das ist ein Hinweis darauf, dass durch das Angebot des Vermieters kein Schaden entstanden ist.
schielu likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 10:30
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Also das verbindlich formulierte, unterzeichnete Wort ist wohl in diesem Fall für den Mülleimer... alle Macht den Idioten sag ich da nur...
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 10:32
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Erstens ist dieses Wort eben nicht verbindlich, zweitens kann man ja auch selber eine Retourkutsche verpassen. Ein deutlich erhöhtes Angebot sollte den Bieterwettstreit doch wieder in Gang bringen...

der Notar ist vorgesehen, damit eine gewisse Schutzfunktion besteht und kein illegaler Kauf vonstatten geht. Außerdem will der Staat ja schön Steuern kassieren (in erster Linie Grunderwerbssteuern), und dafür hat er eine verbindliche Kontrollinstanz eingesetzt.
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Alt 06.02.2012, 10:50
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Mittlerweile hat M erfahren, dass V nach dem ersten Angebot durch M einem Makler einen Exklusivauftrag erteilt hat (M hat ihn wohl auf die Idee gebracht) und deswegen doch nicht direkt verkaufen kann und M soll sich nun doch an den Makler wenden - oder mit anderen Worten: 20.000€ für nix rausblasen ...
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Alt 06.02.2012, 11:04
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Erstens kann man auch mit dem Makler über Kaufpreis und Provision verhandeln, zweitens gibt es noch Alternativen, wenn man den Aufpreis nicht zahlen will - anderes Haus oder V gibt einen Teil zur Provision dazu, sonst wirds eben nix.

Ich wünsche viel Glück (Hauskauf kann ziemlich ärgerlich sein...)!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 11:20
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AW: Rücknahme eines Kaufangebotes

Besonders ärgerlich, wenn der Makler absolut nichts gemakelt hat, sondern nur die Hand aufhält für ein Geschäft, für das er keinen Handschlag getan hat...
Lt. Makler ist die Alternative zum Bezahlen seiner Provision für M, nun eine Reihe von Wohnungsbesichtigungen zu akzeptieren und eine Eigenbedarfskündigung zu riskieren. M überlegt gerade, ob er das nahe gelegene Angels-Chapter um Objektschutz im Rahmen der Hausbesichtigungen bitten soll ...
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  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 11:23
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Zitat:
Zitat von Ernie71 Beitrag anzeigen
Lt. Makler ist die Alternative zum Bezahlen seiner Provision für M, nun eine Reihe von Wohnungsbesichtigungen zu akzeptieren und eine Eigenbedarfskündigung zu riskieren.
Ah, da hat er einen erwischt, der den Lauten macht. Den würde ich freundlich darauf hinweisen, dass man sich bei diesem Gesprächston seiner Rechte als Mieter erinnern wird und gerne bereit ist, die Bude zu kaufen, wenn der Verkäufer die Provision übernimmt...

mal ehrlich: ich würde bei einem solchen Verkäufer und Makler als Mieter nicht mehr verhandeln sondern nur noch lachen.
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 11:57
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M wird dem Makler nochmal erklären, dass er zwar Wohnungsbesichtigungen in einem gewissen Umfang akzeptieren muss, aber ihm niemand verbieten kann, selbst in den eigenen vier Wänden mit den Interessenten zu sprechen - Stichwort Härtefallregeln bei Eigenbedarf (Wohnungsmangel am Ort, Schulwechsel bei Grundschulkindern nicht akzeptabel, drohende Schwangerschaft wegen nicht abgeschlossener Familienplanung...) ... da wird sich sicherlich niemand drauf einlassen, sich von vorne herein mit einem solchen Mieter anzulegen. Außerdem können Kinder auch mal kurzfristig krank werden, auch wenn Termine vereinbart sind. Dann muss M halt das Spiel 6 Monate lang so treiben, bis der Maklervertrag ausgelaufen ist. Das wäre das Angebot, welches M dem Makler unter vier Augen unterbreitet, gibts da noch Verbesserungsvorschläge?
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Alt 06.02.2012, 12:07
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Zitat:
Zitat von Ernie71 Beitrag anzeigen
Das wäre das Angebot, welches M dem Makler unter vier Augen unterbreitet,...
Mit solchen "Angeboten" wäre ich äußerst zurückhaltend, die könnten sich als Bumerang erweisen!
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