Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme eines Kaufangebotes innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rücknahme eines Kaufangebotes |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Also das verbindlich formulierte, unterzeichnete Wort ist wohl in diesem Fall für den Mülleimer... alle Macht den Idioten sag ich da nur... |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Erstens ist dieses Wort eben nicht verbindlich, zweitens kann man ja auch selber eine Retourkutsche verpassen. Ein deutlich erhöhtes Angebot sollte den Bieterwettstreit doch wieder in Gang bringen... der Notar ist vorgesehen, damit eine gewisse Schutzfunktion besteht und kein illegaler Kauf vonstatten geht. Außerdem will der Staat ja schön Steuern kassieren (in erster Linie Grunderwerbssteuern), und dafür hat er eine verbindliche Kontrollinstanz eingesetzt.
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Mittlerweile hat M erfahren, dass V nach dem ersten Angebot durch M einem Makler einen Exklusivauftrag erteilt hat (M hat ihn wohl auf die Idee gebracht) und deswegen doch nicht direkt verkaufen kann und M soll sich nun doch an den Makler wenden - oder mit anderen Worten: 20.000€ für nix rausblasen ... ![]() ![]() |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Erstens kann man auch mit dem Makler über Kaufpreis und Provision verhandeln, zweitens gibt es noch Alternativen, wenn man den Aufpreis nicht zahlen will - anderes Haus oder V gibt einen Teil zur Provision dazu, sonst wirds eben nix. Ich wünsche viel Glück (Hauskauf kann ziemlich ärgerlich sein...)!
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Besonders ärgerlich, wenn der Makler absolut nichts gemakelt hat, sondern nur die Hand aufhält für ein Geschäft, für das er keinen Handschlag getan hat... Lt. Makler ist die Alternative zum Bezahlen seiner Provision für M, nun eine Reihe von Wohnungsbesichtigungen zu akzeptieren und eine Eigenbedarfskündigung zu riskieren. M überlegt gerade, ob er das nahe gelegene Angels-Chapter um Objektschutz im Rahmen der Hausbesichtigungen bitten soll ... |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Zitat:
mal ehrlich: ich würde bei einem solchen Verkäufer und Makler als Mieter nicht mehr verhandeln sondern nur noch lachen.
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes M wird dem Makler nochmal erklären, dass er zwar Wohnungsbesichtigungen in einem gewissen Umfang akzeptieren muss, aber ihm niemand verbieten kann, selbst in den eigenen vier Wänden mit den Interessenten zu sprechen - Stichwort Härtefallregeln bei Eigenbedarf (Wohnungsmangel am Ort, Schulwechsel bei Grundschulkindern nicht akzeptabel, drohende Schwangerschaft wegen nicht abgeschlossener Familienplanung...) ... da wird sich sicherlich niemand drauf einlassen, sich von vorne herein mit einem solchen Mieter anzulegen. Außerdem können Kinder auch mal kurzfristig krank werden, auch wenn Termine vereinbart sind. Dann muss M halt das Spiel 6 Monate lang so treiben, bis der Maklervertrag ausgelaufen ist. Das wäre das Angebot, welches M dem Makler unter vier Augen unterbreitet, gibts da noch Verbesserungsvorschläge? |
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| AW: Rücknahme eines Kaufangebotes Mit solchen "Angeboten" wäre ich äußerst zurückhaltend, die könnten sich als Bumerang erweisen!
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