Dies ist eine Diskussion zu Rücklagen für unfertige Wohnungen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Rücklagen für unfertige Wohnungen ich habe eine Frage zu den Rücklagen für ein Wohnhaus mit X Wohnungen. Der Fall sieht folgendermassen aus: Das Haus ist 10J alt. Ein Teil der Wohnungen sind verkauft und wird von den Eigentümern bewohnt oder vermietet (A). Ein Teil der Wohnungen wird vom Bauherrn selbst vermietet (B) und ein Teil der Wohnungen ist nicht bewohnt und dient als Kapitalanlage für den Bauherrn der gleichzeitig der Verwalter ist. Innen noch Rohbau. (C) Die Eigentümerversammlung hat Rücklagen für das Haus festgelegt die pro qm Wohnfläche gezahlt werden müssen. Für die Wohnungen C werden keine Rücklagen gemacht. Wie sieht es in diesem Fall aus? Das Haus muss irgendwann renoviert werden unabhängig davon ob Wohnungen C bewohnt sind oder nicht. Für mein Verständnis bezahlen im Endeffekt alle Miteigentümer für diese Wohnungen und der Bauherrr hat eine lukrative Kapitalanlage ohne Kosten. Müssen für die Wohnungen C Rücklagen eingezahlt werden? Grüße Stanislav |
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| AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen Ich würde auch sagen, dass für die Wohnungen des Bauherrn die Rücklagen zu bezahlen ist. Es ist doch sein "Privatvergnügen" wenn er diese leerstehen lässt, das kann doch nicht auf Kosten der anderen Eigentümer gehen |
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| AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen War aber sein Plan - genial, dachte er ![]() Solltet beizeiten einen RA einschalten, da dieser sicherlich auch die Mehrheit innerhalb der Eigentümerversammlung inne hat??? Ein Trickser
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen Danke für die Antworten, das bestätigt meine Vermutungen. Und ja er hat schon sehr viele Wohnungen im Haus aber nicht die meisten, weniger als 50%. Alle Miteigentümer zusammen können Ihn also überstimmen. Ich bin mir aber nicht sicher ob das auch mit der Stimmenverteilung so ist. Grüße Stanislav |
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| AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen Trotze dessen wäre die professionelle Wappnung gegen ein Schlitzohr in Gemeinschaft anzuraten. Ansonsten steht ein Einzelner, trotz recht zu haben, schnell mal im Regen Klein wenig Solidarität muss immer erst gebacken werden??? Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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