Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rücklagen für unfertige Wohnungen

Dies ist eine Diskussion zu Rücklagen für unfertige Wohnungen innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2007, 21:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rücklagen für unfertige Wohnungen

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Rücklagen für ein Wohnhaus mit X Wohnungen.
Der Fall sieht folgendermassen aus:

Das Haus ist 10J alt.
Ein Teil der Wohnungen sind verkauft und wird von den Eigentümern bewohnt oder vermietet (A).
Ein Teil der Wohnungen wird vom Bauherrn selbst vermietet (B) und
ein Teil der Wohnungen ist nicht bewohnt und dient als Kapitalanlage für den Bauherrn der gleichzeitig der Verwalter ist. Innen noch Rohbau. (C)

Die Eigentümerversammlung hat Rücklagen für das Haus festgelegt die pro qm Wohnfläche gezahlt werden müssen.
Für die Wohnungen C werden keine Rücklagen gemacht.

Wie sieht es in diesem Fall aus? Das Haus muss irgendwann renoviert werden unabhängig davon ob Wohnungen C bewohnt sind oder nicht. Für mein Verständnis bezahlen im Endeffekt alle Miteigentümer für diese Wohnungen und der Bauherrr hat eine lukrative Kapitalanlage ohne Kosten.
Müssen für die Wohnungen C Rücklagen eingezahlt werden?

Grüße
Stanislav
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 17:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen

Ich würde auch sagen, dass für die Wohnungen des Bauherrn die Rücklagen zu bezahlen ist.
Es ist doch sein "Privatvergnügen" wenn er diese leerstehen lässt, das kann doch nicht auf Kosten der anderen Eigentümer gehen
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 18:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen

War aber sein Plan - genial, dachte er

Solltet beizeiten einen RA einschalten, da dieser sicherlich auch die Mehrheit innerhalb der Eigentümerversammlung inne hat???


Ein Trickser
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 22:19
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 2
Keine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, nano hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen

Danke für die Antworten, das bestätigt meine Vermutungen.

Und ja er hat schon sehr viele Wohnungen im Haus aber nicht die meisten, weniger als 50%. Alle Miteigentümer zusammen können Ihn also überstimmen. Ich bin mir aber nicht sicher ob das auch mit der Stimmenverteilung so ist.

Grüße
Stanislav
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.04.2007, 22:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: Rücklagen für unfertige Wohnungen

Trotze dessen wäre die professionelle Wappnung gegen ein Schlitzohr in Gemeinschaft anzuraten.
Ansonsten steht ein Einzelner, trotz recht zu haben, schnell mal im Regen

Klein wenig Solidarität muss immer erst gebacken werden???

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gesetzliche Rücklagen Handelsrecht 27.11.2009 14:53
Missbrauch Rücklagen von WEG Immobilienrecht 30.09.2009 18:56
Rücklagen bei Privatstraßen im Miteigentum Baurecht 03.07.2009 11:36
Kontobewegungen zwischen Rücklagen- und Mietkonto Immobilienrecht 23.02.2009 12:26
Belastung der Rücklagen durch Wohnungstürenwechsel Immobilienrecht 19.07.2008 00:22





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN